Sitzung: 27.02.2020 Gemeindevertretung Papendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VO/OS/30-0828/2020
Beschluss Nr.:
25-3/20
Die
Gemeindevertretung Papendorf beschließt die Nutzungsbedingungen über die Ausübung
der Angelfischerei für die Gewässer „Niendorfer Dorfteich“, „Gragetopshofer
Löschteich“ und „Teich an der Straße Bahnwärterhaus in Gragetopshof“
Um zukünftig die Fischerei in den genannten Gewässern für die Angler rechtssicher zu gestalten, bedarf es des Erlasses von Nutzungsbedingungen durch die Gemeinde Papendorf als Fischereiberechtigte.
Anglern kann die Ausübung der Angelfischerei durch einen
Nutzungsvertrag erlaubt werden. Dieser Nutzungsvertrag kommt mit dem
Fischereiberechtigten durch die Aushändigung einer Fischereierlaubnis zustande,
die jeder Angler zusätzlich zum Fischereischein besitzen muss. Die Ausübung des
Fischfangs ohne diese Befugnis ist Fischwilderei. In Mecklenburg-Vorpommern
gibt es keine freien Angelgewässer.
Die Ausstellung der Fischereierlaubnis richtet sich nach dem allgemeinen Fischereirecht in Verbindung mit dem Vertragsrecht nach dem BGB. Danach stellt die Erlaubnis einen privatrechtlichen Vertrag zwischen dem Inhaber des Fischereirechts und dem die Fischerei ausübenden Angler dar.
Dafür ist ein Dokument (Fischereierlaubnis) schriftlich auszustellen.
Die Ausstellung der Fischereierlaubnis erfolgt durch den Bürgermeister und wird vom Amt Warnow-West ausgehändigt.
Die Fischereierlaubnis wird nach § 4 Abs. 1 der Nutzungsbedingungen unbefristet erteilt. Des Weiteren werden gem. § 6 der Nutzungsbedingungen für die Erteilung der Fischereierlaubnis keine Entgelte erhoben.
Abstimmung:
11 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |