TOP Ö 1: Begrüßung durch den Bürgermeister, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

Die Bürgermeisterin begrüßt alle Anwesenden, stellt die Ordnungsmäßigkeit der                    Einladung fest. Es sind 7 von 9 Gemeindevertretern anwesend. Damit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.