TOP Ö 7: Beschluss über eine außerplanmäßige Ausgabe für Planungskosten für den B-Plan Nr. 9c „Sandkrug – östlicher Teil"

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 1

Beschluss Nr.: 21-3/20

 

Die Gemeindevertretung beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe für:

 

Planungskosten für den B-Plan Nr. 9c „Sandkrug – östlicher Teil" aus dem Produktsachkonto 51100.56255007 in Höhe von: 64.349,25 € gemäß § 50 KV M-V i.V.m. § 22 Absatz 4 Nr. 2 KV M-V bzw. § 5 Absatz 2 Nr. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Papendorf.

 

Abstimmung:

9

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen

 

 

Nach der Abstimmung nimmt Herr Zeplien wieder aktiv an der Sitzung teil.

 

 

 


 

Auf Grund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung erklärt sich Herr Zeplien für diesen Tagesordnungspunkt für befangen und wirkt weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung mit. Er nimmt im Gästebereich Platz.

 

Der Aufstellungsbeschluss und der Städtebauliche Vertrag für den B-Plan Nr. 9c wurden Ende November 2019 gefasst, nachdem die Haushaltsplanung 2020 abgeschlossen war.

 

Der Investor, die BMZ GmbH, verpflichtet sich mit dem Städtebaulichen Vertrag zur Übernahme aller im Zusammenhang mit der B-Planaufstellung entstehenden Kosten bzw. er hat diese am 14.1.2020 bereits im Vorfeld geleistet: 64.349,25 €.

Für die Gemeinde sind die Planungskosten ein durchlaufender Posten.

 

Damit der Planungsauftrag an das Planungsbüro Lars Fricke erteilt werden kann, ist die außerplanmäßige Auszahlung/Aufwand zu beschließen.