TOP Ö 8: Beschluss der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 2, Enthaltungen: 4, Befangen: 0

Das Wort erhält der ehemalige Finanzausschussvorsitzende Prof. Vogel. Er erklärt, warum die finanziellen Reserven spätestens 2022 aufgebraucht sein werden, wenn sich weiterhin in der Haushaltsplanung der Konsolidierungskasse bedient wird. Neben den Aufwendungen für die elternbeitragsfreie Kitabetreuung wurden durch den Finanzausschuss Haushaltsmittel für die Erhöhung von Aufwandsentschädigungen (25.000 EUR), den Ausbau der Pfarrscheune (30.000 EUR), die Neuplanung des Flächennutzungsplans (60.000 EUR) und die Jugendarbeit (25.000 EUR) im Haushaltsjahr 2020 mehrheitlich zur Verfügung gestellt. Hierfür wird sich der Reserven bedient und es ist fraglich, ob es notwendig ist. 

 

Frau Ortmann als Finanzausschussvorsitzende erklärt, dass es kein Novum ist, bei der Haushaltsplanung auch auf die Rücklagen zurückzugreifen, sondern übliche Vorgehensweise. Das neue Finanzausgleichsgesetz ist weniger detailliert und strukturiert. Es gibt viele Unwegsamkeiten im Planungsverfahren, aber die Folgejahre sind durch die Planung gesichert.

Sie bezieht Stellung zu den aufgeführten Punkten:

-       Die elternbeitragsfreie Kitabetreuung wird durch das Finanzausgleichsgesetz abgedeckt.

-       Die Aufwandsentschädigungen wurden auf Grund der neuen Entschädigungsverordnung erhöht und wurden daher zunächst mit der Maximalsumme in den Haushalt aufgenommen. Die Gemeinde wird dazu noch entscheiden.

-       Die Mittel für den Ausbau der Pfarrscheune wurden mit einem Sperrvermerk versehen. Der Hauptausschuss wird dazu noch beraten.

-       Mittel für eine Überarbeitung des Flächennutzungsplanes in Bezug auf die Ortsentwicklung und Tourismusentwicklung wurden erstmal zur Verfügung gestellt. Es ist aber noch nicht klar, ob sie auch benötigt werden. Da die B-Planungen auf Grund des Mitwirkungsverbotes aufgehoben wurden, besteht nun nochmal für die Gemeinde die Möglichkeit sich für die nächsten 20 Jahre neu zu orientieren. 

-       Für die Jugendarbeit wird über den Sozialausschuss ein Konzept erarbeitet, welches dem Finanzausschuss zur Prüfung vorgelegt wird. Dann entscheidet sich inwieweit die Gemeinde die Jugendarbeit weiterhin unterstützt.

 

Der Bürgermeister informiert in Verbindung mit der Elternbeitragsfreiheit der Kitabetreuung von einm Schreiben des Amtsvorstehers an Frau Dreese. Die Gemeinden möchten eine Spitzrechnung und keine Pauschalen. Hierzu wurde Frau Dreese am 06.02.2020 zum Gespräch ins Amt eingeladen.

Dr. Hornickel sieht in der Elternbeitragsfreiheit bei der Kitabetreuung die Umsetzung eines in den 1990er Jahren anerkannten verfassungskonformen Rechts auf Chancengleichheit bei Bildung und Erziehung. Die Pauschalierung ist in der Hinsicht gut, dass die Frage der Finanzierung endlich geklärt wurde und die Umsetzung erfolgen kann.

Im Verhältnis zu den Gesamtkosten für den Umbau der Pfarrscheune wäre der Gemeindezuschuss verhältnismäßig gering. Trotzdem sollte sich die Gemeinde vertraglich vor der Auszahlung absichern, ob beispielsweise die Schule die Räumlichkeiten als Aula nutzen könnte, so Herr Dr. Hornickel. Der Bürgermeister spricht sich auch für eine Beratung im Sinne eines Vertragsabschlusses zwischen Kirche und Gemeinde vor Auszahlung des Geldes aus.  In den Haushalt soll der Passus „in Verbindung mit einem Vertrag“ aufgenommen werden. 

 

Herr Ibendorf bittet um Prüfung, ob die Haushaltsplanung statt im pdf-Format auch in Excel zur Verfügung gestellt werden kann.  

 

Herr Meus sieht die Weiterführung des biota-Projektes gefährdet, da die Mittel für den Hochwasserschutz auf 70.000 EUR gekürzt wurden und somit keine Fördermittel ausgereicht werden. Frau Ortmann geht davon aus, dass die Angaben in der Investitionsübersicht nicht vollständig sind und die notwendige Summe von 190.000 EUR zur Verfügung steht. Es wurden die Investitionssummen von den Fachämtern übernommen und keine Kürzungen vorgenommen. Es ist in der Investitionstabelle zu korrigieren.

 

Dr. Hornickel schlägt vor, sich die Erneuerung des Bodenbelags in der Sporthalle im Zusammenhang mit der Jugendarbeit anzusehen. Es wäre preisgünstiger einen Bodenbeleg über den alten zu legen als den Boden vollständig zu erneuern. Zuvor sollten allerdings die Dachschäden behoben werden. Konkrete Planungen sind vorab nötig.

Das Hauptdach ist dicht. Die Feuchtigkeit entsteht durch Kondenswasser. Das tiefer gelegene Dach vom Sanitärtrakt ist undicht und bereits in Auftrag gegeben, so der Bürgermeister. Herr Harbrecht erklärt, dass die Sporthalle als Industriehalle erbaut wurde und daher kein Wärmedach vorhanden ist und sich so das Kondenswasser unter dem Dach bilden kann. Der Anbau bereitet von Beginn an Probleme, da er stetig absackt.    

 

Der Bürgermeister lässt die Hinweise zum Haushalt aufnehmen und über den vorliegenden Haushaltsplan 2020 abstimmen.

 

Beschluss Nr. : 13-3/20

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 mit ihren Anlagen.

 

Problembeschreibung/Begründung:

Laut KV M-V § 45 i. V. m. § 47 ist für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung in der vorliegenden Form zu erlassen.

Diese Beschlussvorlage wurde mit dem Finanzausschuss am 17.12.2019 abgestimmt.

Der Finanzausschuss empfiehlt die Zustimmung zur Beschlussvorlage.

 

Abstimmung:

9

Ja-Stimmen

2

Nein-Stimmen

4

Enthaltungen