Sitzung: 23.01.2020 Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 2, Enthaltungen: 4, Befangen: 0
Vorlage: VO/FV/20-0989/2020
Das Wort erhält der ehemalige Finanzausschussvorsitzende Prof. Vogel. Er
erklärt, warum die finanziellen Reserven spätestens 2022 aufgebraucht sein
werden, wenn sich weiterhin in der Haushaltsplanung der Konsolidierungskasse
bedient wird. Neben den Aufwendungen für die elternbeitragsfreie Kitabetreuung
wurden durch den Finanzausschuss Haushaltsmittel für die Erhöhung von
Aufwandsentschädigungen (25.000 EUR), den Ausbau der Pfarrscheune (30.000 EUR),
die Neuplanung des Flächennutzungsplans (60.000 EUR) und die Jugendarbeit
(25.000 EUR) im Haushaltsjahr 2020 mehrheitlich zur Verfügung gestellt. Hierfür
wird sich der Reserven bedient und es ist fraglich, ob es notwendig ist.
Frau Ortmann als Finanzausschussvorsitzende erklärt, dass es kein Novum
ist, bei der Haushaltsplanung auch auf die Rücklagen zurückzugreifen, sondern übliche
Vorgehensweise. Das neue Finanzausgleichsgesetz ist weniger detailliert und
strukturiert. Es gibt viele Unwegsamkeiten im Planungsverfahren, aber die
Folgejahre sind durch die Planung gesichert.
Sie bezieht Stellung zu den aufgeführten Punkten:
-
Die elternbeitragsfreie Kitabetreuung wird durch das
Finanzausgleichsgesetz abgedeckt.
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Die Aufwandsentschädigungen wurden auf Grund der
neuen Entschädigungsverordnung erhöht und wurden daher zunächst mit der
Maximalsumme in den Haushalt aufgenommen. Die Gemeinde wird dazu noch
entscheiden.
-
Die Mittel für den Ausbau der Pfarrscheune wurden
mit einem Sperrvermerk versehen. Der Hauptausschuss wird dazu noch beraten.
-
Mittel für eine Überarbeitung des
Flächennutzungsplanes in Bezug auf die Ortsentwicklung und Tourismusentwicklung
wurden erstmal zur Verfügung gestellt. Es ist aber noch nicht klar, ob sie auch
benötigt werden. Da die B-Planungen auf Grund des Mitwirkungsverbotes
aufgehoben wurden, besteht nun nochmal für die Gemeinde die Möglichkeit sich
für die nächsten 20 Jahre neu zu orientieren.
-
Für die Jugendarbeit wird über den Sozialausschuss
ein Konzept erarbeitet, welches dem Finanzausschuss zur Prüfung vorgelegt wird.
Dann entscheidet sich inwieweit die Gemeinde die Jugendarbeit weiterhin
unterstützt.
Der Bürgermeister informiert in Verbindung mit der Elternbeitragsfreiheit
der Kitabetreuung von einm Schreiben des Amtsvorstehers an Frau Dreese. Die
Gemeinden möchten eine Spitzrechnung und keine Pauschalen. Hierzu wurde Frau
Dreese am 06.02.2020 zum Gespräch ins Amt eingeladen.
Dr. Hornickel sieht in der Elternbeitragsfreiheit bei der Kitabetreuung
die Umsetzung eines in den 1990er Jahren anerkannten verfassungskonformen
Rechts auf Chancengleichheit bei Bildung und Erziehung. Die Pauschalierung ist in
der Hinsicht gut, dass die Frage der Finanzierung endlich geklärt wurde und die
Umsetzung erfolgen kann.
Im Verhältnis zu den Gesamtkosten für den Umbau der Pfarrscheune wäre der
Gemeindezuschuss verhältnismäßig gering. Trotzdem sollte sich die Gemeinde
vertraglich vor der Auszahlung absichern, ob beispielsweise die Schule die
Räumlichkeiten als Aula nutzen könnte, so Herr Dr. Hornickel. Der Bürgermeister
spricht sich auch für eine Beratung im Sinne eines Vertragsabschlusses zwischen
Kirche und Gemeinde vor Auszahlung des Geldes aus. In den Haushalt soll der Passus „in
Verbindung mit einem Vertrag“ aufgenommen werden.
Herr Ibendorf bittet um Prüfung, ob die Haushaltsplanung statt im
pdf-Format auch in Excel zur Verfügung gestellt werden kann.
Herr Meus sieht die Weiterführung des biota-Projektes gefährdet, da die
Mittel für den Hochwasserschutz auf 70.000 EUR gekürzt wurden und somit keine
Fördermittel ausgereicht werden. Frau Ortmann geht davon aus, dass die Angaben
in der Investitionsübersicht nicht vollständig sind und die notwendige Summe
von 190.000 EUR zur Verfügung steht. Es wurden die Investitionssummen von den
Fachämtern übernommen und keine Kürzungen vorgenommen. Es ist in der
Investitionstabelle zu korrigieren.
Dr. Hornickel schlägt vor, sich die Erneuerung des Bodenbelags in der
Sporthalle im Zusammenhang mit der Jugendarbeit anzusehen. Es wäre
preisgünstiger einen Bodenbeleg über den alten zu legen als den Boden
vollständig zu erneuern. Zuvor sollten allerdings die Dachschäden behoben
werden. Konkrete Planungen sind vorab nötig.
Das Hauptdach ist dicht. Die Feuchtigkeit entsteht durch Kondenswasser.
Das tiefer gelegene Dach vom Sanitärtrakt ist undicht und bereits in Auftrag
gegeben, so der Bürgermeister. Herr Harbrecht erklärt, dass die Sporthalle als
Industriehalle erbaut wurde und daher kein Wärmedach vorhanden ist und sich so
das Kondenswasser unter dem Dach bilden kann. Der Anbau bereitet von Beginn an
Probleme, da er stetig absackt.
Der Bürgermeister lässt die Hinweise zum Haushalt aufnehmen und über den
vorliegenden Haushaltsplan 2020 abstimmen.
Beschluss Nr.
: 13-3/20
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt die
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 mit ihren Anlagen.
Problembeschreibung/Begründung:
Laut KV M-V § 45 i. V. m. § 47 ist für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung in der vorliegenden Form zu erlassen.
Diese Beschlussvorlage wurde mit dem Finanzausschuss am 17.12.2019 abgestimmt.
Der Finanzausschuss empfiehlt die Zustimmung zur Beschlussvorlage.
Abstimmung:
9 |
Ja-Stimmen |
2 |
Nein-Stimmen |
4 |
Enthaltungen |