TOP Ö 17: Zustimmung zu einer überplanmäßigen Ausgabe für die Installation einer Abgasabsauganlage in der Fahrzeughalle der Freiwilligen Feuerwehr Papendorf

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss Nr.: 18-2/19

 

Die Gemeindevertretung beschließt den überplanmäßigen Aufwand i. H. v. 16.000,00 EUR für die Installation einer Abgasabsauganlage in der Fahrzeughalle der Freiwilligen Feuerwehr Papendorf.

 


Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ist die Installation einer Abgasabsauganlage in der Fahrzeughalle der Freiwilligen Feuerwehr erforderlich. Die Hanseatische FUK Nord, als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) für die im Feuerwehrdienst der Länder Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern Tätigen, besteht bereits seit mehreren Jahren auf die Installation.

 

Für die Maßnahme wurden in der betreffenden Haushaltsstelle 12600.523100 für 2019 Mittel in Höhe von 25.000,00 EUR eingestellt. Die aib-Bauplanung Nord GmbH wurde mit der Planung und Erstellung eines Leistungsverzeichnisses für die Ausschreibung beauftragt. Bei der Ermittlung der statischen Anforderung ist festgestellt worden, dass die vorhandene Decke nicht die erforderliche Traglast aufweist, sodass die Installation einer nicht geplanten Stahlträgerkonstruktion erforderlich ist. Die durch das Planungsbüro erstellte Kostenberechnung beläuft sich für die Gesamtmaßnahme auf einen Betrag in Höhe von 32.019,45 EUR. Bei der durchgeführten nationalen öffentlichen Ausschreibung wurden keine Angebote abgegeben. Bei dem durchgeführten zweiten Ausschreibungsverfahren ist ein Angebot über 43.895,83 EUR abgegeben worden. Die technische und wirtschaftliche Bewertung des Angebots steht noch aus. Es ist davon auszugehen, dass die Kosten im Rahmen der gegenwärtigen Baukostensteigerungen als marktgerecht anzusehen sind.

 

Unter Beachtung aller in der o. g. Haushaltstelle zur Verfügung stehenden Mittel und der noch erwarteten Ausgaben im Haushaltsjahr 2019 werden zusätzliche Mittel i. H. v. 16.000,00 EUR benötigt.

 

Die Deckung soll aus Gewerbesteuermehreinahmen erfolgen.

 


Abstimmung:

10

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen