TOP Ö 10: Beschluss über die Fünfte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 5, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Herr Gotham äußert sich zu den vorgeschlagenen Pauschalen für die stellvertretenden Bürgermeister. Seines Erachtens ist es im Sinne einer vernünftigen Finanzplanung nicht sinnvoll die Höchstsätze festzulegen. In der vorangegangenen Wahlperiode wurde sich auch gegen Pauschalen für die stellvertretenden Bürgermeister entschieden und nur die tatsächliche Vertretung entschädigt.

Bedeutender ist die Festlegung der Öffentlichkeit aller Ausschüsse in der Gemeinde. Dies sollte in die Hauptsatzung eingearbeitet werden.

Prof. Vogel findet es unverantwortlich die Erhöhung der Aufwandsentschädigungen ohne Beratung im Finanzausschuss und ohne vorliegenden Haushaltsentwurf für das Jahr 2020 zu beschließen.

Herr Lange betont nochmal die Bedeutung der Transparenz der Entscheidungen der Gemeindevertretung und spricht sich für eine Öffentlichkeit der Ausschusssitzungen aus. Die Einarbeitung in die Hauptsatzung sollte im 1. Quartal 2020 durch die Gemeindevertretung beschlossen werden. Er spricht sich für eine Erhöhung der Entschädigungen für den Bürgermeister und die stellvertretenden Bürgermeister auf Grund des hohen ehrenamtlichen Arbeitsaufwandes aus. 

Beschluss-Nr. 12-2/19:

Die Gemeindevertretung beschließt die in der Anlage vorliegende Fünfte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen.

Abstimmung:

7

Ja-Stimmen

5

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

(Entsprechend § 5 Abs. 2 KV M-V wird die Hauptsatzung mit der Mehrheit aller Gemeindevertreter beschlossen (qualifizierte Mehrheit). Die qualifizierte Mehrheit wurde nicht erreicht (8 Ja-Stimmen wären notwendig gewesen.). Somit ist der Beschluss unwirksam.)

 

Der Bürgermeister bedankt sich bei den Bürgern für das Interesse und beendet die Sitzung.