Sitzung: 10.12.2019 Gemeindevertretung Ziesendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss Nr.:
10-2/19
Die
Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 1. Änderung der
Innenbereichssatzung für den Ortsteil Ziesendorf gemäß §§ 2 und 8 BauGB.
Der
Geltungsbereich betrifft das Flurstück 221/2 der Gemarkung Ziesendorf, Flur 2
(Anbauverbotsstreifen L 132).
Hintergrund ist eine private Bebauungsabsicht. Auf dem Flst.
221/2 (Ziesendorf, Fl. 2) sollen ein eingeschossiger Bungalow (ca. 15x15 m) und
eine Doppelgarage (ca. 7 x 8 m) errichtet werden.
Der privaten Bebauungsabsicht steht die in der
Innenbereichssatzung festgesetzte Bauverbotsfläche entgegen, mit der das
Anbauverbot nach § 31 StrWG M-V planungsrechtlich gesichert wurde.
Diesbezüglich wurde eine Prüfung veranlasst, inwieweit die Straßenbauverwaltung
des Landes bereit ist, auf das gesetzliche Anbauverbot zu verzichten. Das SBA
hat signalisiert, unter der Voraussetzung einer entsprechenden östlichen
Versetzung der bestehenden Ortsdurchfahrtsgrenze (Höhe Straßeneinmündung
‚Dorfplatz‘) der Streichung des 20m-Anbauverbotsstreifens zustimmen.
Die Kosten der Innenbereichsatzungsänderung, durch die die Fläche bebaubar wird, belaufen sich auf ca. 4.000 EUR und sind vom Antragsteller zu übernehmen, was durch einen Städtebaulichen Vertrag (extra Beschluss) zu regeln ist.
Herr Millahn als Stadtplaner hat hierzu beraten.
Abstimmung: |
11 Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |