TOP Ö 11: 1. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Ziesendorf

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss Nr.: 10-2/19

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 1. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Ziesendorf gemäß §§ 2 und 8 BauGB.

 

Der Geltungsbereich betrifft das Flurstück 221/2 der Gemarkung Ziesendorf, Flur 2 (Anbauverbotsstreifen L 132).

 


Hintergrund ist eine private Bebauungsabsicht. Auf dem Flst. 221/2 (Ziesendorf, Fl. 2) sollen ein eingeschossiger Bungalow (ca. 15x15 m) und eine Doppelgarage (ca. 7 x 8 m) errichtet werden.

Der privaten Bebauungsabsicht steht die in der Innenbereichssatzung festgesetzte Bauverbotsfläche entgegen, mit der das Anbauverbot nach § 31 StrWG M-V planungsrechtlich gesichert wurde. Diesbezüglich wurde eine Prüfung veranlasst, inwieweit die Straßenbauverwaltung des Landes bereit ist, auf das gesetzliche Anbauverbot zu verzichten. Das SBA hat signalisiert, unter der Voraussetzung einer entsprechenden östlichen Versetzung der bestehenden Ortsdurchfahrtsgrenze (Höhe Straßeneinmündung ‚Dorfplatz‘) der Streichung des 20m-Anbauverbotsstreifens zustimmen.

 

Die Kosten der Innenbereichsatzungsänderung, durch die die Fläche bebaubar wird, belaufen sich auf ca. 4.000 EUR und sind vom Antragsteller zu übernehmen, was durch einen Städtebaulichen Vertrag (extra Beschluss) zu regeln ist.

 

Herr Millahn als Stadtplaner hat hierzu beraten.

 


Abstimmung:

11  Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen