TOP Ö 12: Informationen zur Grünschnittentsorgung

Die verschieden Möglichkeiten werden ausgiebig diskutiert. Nach Abwägung aller Umstände entscheiden sich die Gemeindevertreter einstimmig gegen Einführung und Unterhaltung einer Grünschnitt-Annahmestelle auf Grund der zu hohen Kosten für die Gemeinde, die derzeit nicht aufgebracht werden können.

 


Die Bauverwaltung wurde vom Bürgermeister beauftragt über die Möglichkeit der Einführung und Unterhaltung einer Grünschnitt- Annahmestelle für die Einwohner innerhalb des Gemeindegebietes zu informieren. Aufgrund von Anfragen zur Grünschnittentsorgung, auch durch andere Gemeinden im Amtsgebiet, wurde das Thema bereits aufgearbeitet. Die entsprechenden Ausführungen können Sie nachfolgend entnehmen. Grundsätzlich bedeutet der geplante kommunale Grünschnitt-Annahme-Service einen Eingriff in die hoheitlichen Aufgaben des Landkreises Rostock. Für derartige Abfallentsorgungen hat der Landkreis an zentralen Stellen entsprechende Wertstoffhöfe eingerichtet.

Es besteht aber die Option für Kommunen oder Unternehmen den Grünschnitt unter strenger Einhaltung folgender Rahmenbedingungen anzunehmen.

 

Kommunen:

  • Für die Gebühreneinnahme und Kostenkalkulation muss als Rechtsgrundlage eine entsprechende Gebührensatzung in der Gemeinde aufgestellt und beschlossen werden.
  • Die Gebührensatzung ist bei der Rechtsaufsichtsbehörde zur Prüfung einzureichen und nach Bestätigung öffentlich bekannt zu machen, damit sie ihre Rechtskraft entfalten kann.
  • Der Grünschnitt darf nur über eine vom Landkreis zertifizierte Kompostanlage, wie z.B. in Parkentin und Gelbensande, mit Nachweis entsorgt werden.
  • Mit Vorlage der rechtskräftigen Gebührensatzung und dem Nachweis zur beabsichtigten Entsorgung auf einer der zertifizierten Kompostanlagen, ist unter Einhaltung des § 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) mindestens 3 Monate vor Inbetriebnahme beim Umweltamt des LK Rostock die gewerbliche Annahmestelle anzuzeigen.
  • Darüber hinaus sind seitens der Gemeinde zwingend Angaben zur personellen Abdeckung und zu den geplanten Zeiten der Annahmestelle darzustellen.
  • Zusätzliche Finanzmittel hierfür sind im Haushalt der Gemeinde bereitzustellen.

 

Unternehmen:

  • Unternehmen bzw. Gewerbetreibende (Landwirte) haben unter Einhaltung des § 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) mit Nachweis der Grünschnittentsorgung bei einer zertifizierten Entsorgungsstelle, die gewerbliche Annahmestelle beim Umweltamt des LK Rostock anzuzeigen.
  • Unternehmen sind in Ihrer Preisgestaltung frei.

 

In drei Gemeinden konnte jetzt über mindestens zwei Jahre die Grünschnittannahme beobachtet werden. Zurzeit wird der Grünschnitt-Annahme-Service im Amtsgebiet in den Gemeinden Papendorf, Pölchow und Elmenhorst/Lichtenhagen angeboten. Wobei die Gemeinden Papendorf und Pölchow auf die Variante Grünschnittannahme in Zusammenarbeit mit einem landwirtschaftlichen Unternehmen zurückgegriffen und die personelle Abdeckung vor Ort über eine geringfügige Beschäftigung organisiert haben. Die Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen wiederum hat den Annahmeservice über ihre eigenen Bauhof-/Kontrolldienstmitarbeiter im Wechselsystem und mit einer Besetzung von zwei Personen je Öffnungstag gelöst. Für die Annahme des Grünschnitts stehen gemietete Abfallcontainer zur Verfügung. In beiden Fällen wurde für die Grünschnittahme im Vorfeld ein geeignetes Grundstück der Gemeinden gesucht und hergerichtet. Dabei wurde auf die Lage (z.B. gute Erreichbarkeit für die Einwohner usw.) und die Absicherung des Grundstückes durch eine abschließbare Um- bzw. Einzäunung geachtet. Dieses soll vor einer illegalen Abfall- bzw. Sondermüllentsorgung durch Unbefugte schützen. Hinsichtlich der angewandten Möglichkeiten einer Öffnungszeitenregelung und der Modalitäten zur Nutzung der Annahmestellen durch die Einwohner werden informativ in der Anlage als Beispiel die Internetveröffentlichungen 2019 von den vorgenannten Gemeinden beigefügt.

Der Kostenaufwand für die jeweiligen Gemeinden stellt sich ebenfalls unterschiedlich dar.

In den Gemeinden Papendorf und Pölchow fallen für die Beschäftigung der Aufsichtsperson für den Grünschnittplatz ein Stundensatz von 10 Euro zzgl. Nebenkosten an. In der Saison 2019 ergab sich somit ein Gesamtaufwand von ca. 700 Euro bei 4 Stunden täglich pro Öffnungstag. Die Stellung der erforderlichen Technik und Grünschnittentsorgung übernimmt der landwirtschaftliche Betrieb und stellt dieses anteilig der Gemeinde in Rechnung. Diese Kosten beliefen sich bisher in 2019 auf ca. 1.200 Euro.

Der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen entstehen neben den Personalkosten für die Bauhofmitarbeiter weitere Kosten für die gemieteten Abfallcontainer, welche regelmäßig entleert und gewechselt werden müssen. Bisher sind hier Kosten in Höhe von ca. 15.100 Euro für die Saison 2019 angefallen. Allerdings muss hierbei das Verhältnis der Einwohnerzahlen (Elmenhorst/Lichtenhagen 4.260 Einwohner, Ziesendorf 1.434 Einwohner), welche den Service in Anspruch nehmen können und der doch recht hohe Anteil an Öffnungszeiten bedacht werden. Somit sollten im Verhältnis auch die Kosten geringer ausfallen, sofern die Gemeinde Ziesendorf einen derartigen Service in Betracht ziehen sollte.