Sitzung: 10.12.2019 Gemeindevertretung Ziesendorf
Vorlage: IV/BV/80-0569/2019
Die verschieden
Möglichkeiten werden ausgiebig diskutiert. Nach Abwägung aller Umstände
entscheiden sich die Gemeindevertreter einstimmig gegen Einführung und
Unterhaltung einer Grünschnitt-Annahmestelle auf Grund der zu hohen Kosten für
die Gemeinde, die derzeit nicht aufgebracht werden können.
Die Bauverwaltung
wurde vom Bürgermeister beauftragt über die Möglichkeit der Einführung und
Unterhaltung einer Grünschnitt- Annahmestelle für die Einwohner innerhalb des
Gemeindegebietes zu informieren. Aufgrund von Anfragen zur
Grünschnittentsorgung, auch durch andere Gemeinden im Amtsgebiet, wurde das
Thema bereits aufgearbeitet. Die entsprechenden Ausführungen können Sie
nachfolgend entnehmen. Grundsätzlich bedeutet der geplante kommunale
Grünschnitt-Annahme-Service einen Eingriff in die hoheitlichen Aufgaben des
Landkreises Rostock. Für derartige Abfallentsorgungen hat der Landkreis an
zentralen Stellen entsprechende Wertstoffhöfe eingerichtet.
Es besteht aber die
Option für Kommunen oder Unternehmen den Grünschnitt unter strenger Einhaltung
folgender Rahmenbedingungen anzunehmen.
Kommunen:
Unternehmen:
In drei Gemeinden
konnte jetzt über mindestens zwei Jahre die Grünschnittannahme beobachtet
werden. Zurzeit wird der Grünschnitt-Annahme-Service im Amtsgebiet in den
Gemeinden Papendorf, Pölchow und Elmenhorst/Lichtenhagen angeboten. Wobei die
Gemeinden Papendorf und Pölchow auf die Variante Grünschnittannahme in
Zusammenarbeit mit einem landwirtschaftlichen Unternehmen zurückgegriffen und
die personelle Abdeckung vor Ort über eine geringfügige Beschäftigung
organisiert haben. Die Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen wiederum hat den
Annahmeservice über ihre eigenen Bauhof-/Kontrolldienstmitarbeiter im
Wechselsystem und mit einer Besetzung von zwei Personen je Öffnungstag gelöst.
Für die Annahme des Grünschnitts stehen gemietete Abfallcontainer zur
Verfügung. In beiden Fällen wurde für die Grünschnittahme im Vorfeld ein
geeignetes Grundstück der Gemeinden gesucht und hergerichtet. Dabei wurde auf
die Lage (z.B. gute Erreichbarkeit für die Einwohner usw.) und die Absicherung
des Grundstückes durch eine abschließbare Um- bzw. Einzäunung geachtet. Dieses
soll vor einer illegalen Abfall- bzw. Sondermüllentsorgung durch Unbefugte
schützen. Hinsichtlich der angewandten Möglichkeiten einer Öffnungszeitenregelung
und der Modalitäten zur Nutzung der Annahmestellen durch die Einwohner werden
informativ in der Anlage als Beispiel die Internetveröffentlichungen 2019 von
den vorgenannten Gemeinden beigefügt.
Der Kostenaufwand
für die jeweiligen Gemeinden stellt sich ebenfalls unterschiedlich dar.
In den Gemeinden
Papendorf und Pölchow fallen für die Beschäftigung der Aufsichtsperson für den
Grünschnittplatz ein Stundensatz von 10 Euro zzgl. Nebenkosten an. In der
Saison 2019 ergab sich somit ein Gesamtaufwand von ca. 700 Euro bei 4 Stunden
täglich pro Öffnungstag. Die Stellung der erforderlichen Technik und
Grünschnittentsorgung übernimmt der landwirtschaftliche Betrieb und stellt
dieses anteilig der Gemeinde in Rechnung. Diese Kosten beliefen sich bisher in 2019
auf ca. 1.200 Euro.
Der Gemeinde
Elmenhorst/Lichtenhagen entstehen neben den Personalkosten für die
Bauhofmitarbeiter weitere Kosten für die gemieteten Abfallcontainer, welche
regelmäßig entleert und gewechselt werden müssen. Bisher sind hier Kosten in
Höhe von ca. 15.100 Euro für die Saison 2019 angefallen. Allerdings muss
hierbei das Verhältnis der Einwohnerzahlen (Elmenhorst/Lichtenhagen 4.260
Einwohner, Ziesendorf 1.434 Einwohner), welche den Service in Anspruch nehmen
können und der doch recht hohe Anteil an Öffnungszeiten bedacht werden. Somit
sollten im Verhältnis auch die Kosten geringer ausfallen, sofern die Gemeinde
Ziesendorf einen derartigen Service in Betracht ziehen sollte.