TOP Ö 1: Begrüßung durch den Bürgermeister, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

 

 


Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung fest. Es sind zu Beginn der Sitzung 10 von 13 Gemeindevertretern anwesend, die Beschlussfähigkeit ist gegeben.