TOP Ö 7: Beschluss der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss Nr.: 11-3/19

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2019.

 


Der Bürgermeister informiert über die Notwendigkeit des Nachtragshaushaltes.

Ursache sind die im Haushaltsjahr entstandenen Mehrbedarfe, die eine Erweiterung des beschlossenen Kernhaushaltes nach sich ziehen. Dies betrifft vorrangig die Wohnsitzgemeindeanteile für die Kindertagesbetreuung und eine Rückzahlung an den WWAV. Hinzu kommt, dass ca. 100.000 EUR Steuereinnahmen nicht erzielt werden können. Des Weiteren werden mit dem 1. Nachtragshaushalt auch alle

anderen bisher außer- bzw. überplanmäßig bewilligten Korrekturen berücksichtigt.

Der Hauptausschuss hat den Entwurf beraten und die Zustimmung zur Beschlussvorlage empfohlen.

Der Kernhaushalt für das Haushaltsjahr 2020 soll voraussichtlich in der Gemeindevertretersitzung am 28.01.2020 beschlossen werden.

Herr Stamer informiert über die Zuwendungen von 430.000 EUR für die Gemeinde Kritzmow nach dem neuen Finanzausgleichsgesetz.

 

Nach Information wird folgender Beschluss gefasst:

 


Abstimmung:

13

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen