Sitzung: 17.12.2019 Gemeindevertretung Kritzmow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: VO/FV/60-1210/2019
Beschluss Nr.:
11-3/19
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow beschließt die 1.
Nachtragshaushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2019.
Der Bürgermeister
informiert über die Notwendigkeit des Nachtragshaushaltes.
Ursache sind die im
Haushaltsjahr entstandenen Mehrbedarfe, die eine Erweiterung des beschlossenen
Kernhaushaltes nach sich ziehen. Dies betrifft vorrangig die
Wohnsitzgemeindeanteile für die Kindertagesbetreuung und eine Rückzahlung an
den WWAV. Hinzu kommt, dass ca. 100.000 EUR Steuereinnahmen nicht erzielt
werden können. Des Weiteren werden mit dem 1. Nachtragshaushalt auch alle
anderen bisher außer- bzw.
überplanmäßig bewilligten Korrekturen berücksichtigt.
Der Hauptausschuss hat den
Entwurf beraten und die Zustimmung zur Beschlussvorlage empfohlen.
Der Kernhaushalt für das
Haushaltsjahr 2020 soll voraussichtlich in der Gemeindevertretersitzung am
28.01.2020 beschlossen werden.
Herr Stamer informiert über
die Zuwendungen von 430.000 EUR für die Gemeinde Kritzmow nach dem neuen
Finanzausgleichsgesetz.
Nach Information wird
folgender Beschluss gefasst:
Abstimmung:
13 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |