Sitzung: 28.11.2019 Gemeindevertretung Papendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VO/BV/30-0807/2019
Beschluss
Nr.: 15-2/19
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf beschließt die Widmung des
- Weges zwischen
Sildemow und Papendorf gemäß anliegender Widmungsverfügung für
folgende Benutzungsarten:
- Verbot für
Fahrzeuge aller Art
- land- und
forstwirtschaftlicher Verkehr frei
- Radfahrer frei,
Fußgänger frei
Die Widmung ist die Verfügung des Straßenbaulastträgers, wodurch eine Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhält.
Der Straßenbaulastträger, die Gemeinde, soll regelmäßig auch Eigentümer der Straßenflächen sein. Das ist im benannten Wegbereich zutreffend, da der Weg im Rahmen des BOV angelegt wurde. Im Rahmen dieses öffentlichen Verfahrens wurde dieser Weg bereits gewidmet, jedoch nicht eingestuft und nicht auf Benutzungsarten beschränkt. Das wird mit dieser Widmungsverfügung nun erreicht.
Abstimmung:
10 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |