TOP Ö 14: Widmung einer Gemeindestraße

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss Nr.: 15-2/19

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf beschließt die Widmung des

 

- Weges zwischen Sildemow und Papendorf gemäß anliegender Widmungsverfügung für

  folgende Benutzungsarten:

 

- Verbot für Fahrzeuge aller Art

- land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei

- Radfahrer frei, Fußgänger frei

 

 


Die Widmung ist die Verfügung des Straßenbaulastträgers, wodurch eine Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhält.

Der Straßenbaulastträger, die Gemeinde, soll regelmäßig auch Eigentümer der Straßenflächen sein. Das ist im benannten Wegbereich zutreffend, da der Weg im Rahmen des BOV angelegt wurde. Im Rahmen dieses öffentlichen Verfahrens wurde dieser Weg bereits gewidmet, jedoch nicht eingestuft und nicht auf Benutzungsarten beschränkt. Das wird mit dieser Widmungsverfügung nun erreicht.

 

 

 


Abstimmung:

10

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen