TOP Ö 7: Beschluss zur Annahme einer Spende

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss Nr.: 10-2/19

 

Die Gemeindevertretung Lambrechtshagen beschließt, die Geldspende von der real GmbH anzunehmen und zum Zwecke der Förderung des Feuerschutzes der Freiwilligen Feuerwehr Lambrechtshagen zukommen zu lassen:

 

Teilbetrag 1                          145,00 Euro

Teilbetrag 2                          731,00 Euro

Teilbetrag 3                          805,80 Euro

Teilbetrag 4                          378,00 Euro

 

Gesamtsumme                2.059,80 Euro

 


In § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist das Verfahren zur Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen geregelt.

Grundsätzlich darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben des eigenen Wirkungskreises Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung dieser Aufgaben beteiligen. Zuwendungen dürfen nur noch durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme oder Vermittlung einer Spende entscheidet die Gemeindevertretung. Entscheidungen unter 100,00 Euro hat die Gemeindevertretung durch die Hauptsatzung auf den Bürgermeister, bei einer Spende in Höhe von 100,00 – 1.000,00 Euro auf den Hauptausschuss übertragen.

Der Bürgermeister hat das Angebot von der real GmbH entgegengenommen, der Gemeinde eine Geldspende in Höhe von 2.059,80 Euro zum Zwecke der Förderung des Feuerschutzes der Freiwilligen Feuerwehr Lambrechtshagen zukommen zu lassen. Aus diesem Grunde muss die Gemeindevertretung über die Annahme der Spende entscheiden.

 

 

 

 


Abstimmung:

12  Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen