TOP Ö 11: Beschluss des Städtebaulichen Vertrages zur Kostenübernahme für die Aufstellung des B-Plans Nr. 9c "Sandkrug - östlicher Teil" der Gemeinde Papendorf durch den Investor

Beschluss Nr.: 14-2/19

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf beschließt den anliegenden Städtebaulichen Vertrag zur Übernahme aller im Zusammenhang mit der Aufstellung des B-Plans Nr. 9c „Sandkrug – östlicher Teil“ der Gemeinde Papendorf entstehenden Kosten durch den Investor mit der Maßgabe, die Alternative B zu streichen und im Übrigen den § 4 redaktionell anzupassen.

 


Problembeschreibung/Begründung:

 

Die Gemeinde Papendorf beabsichtigt, den Aufstellungsbeschluss für den B-Plan Nr. 9c „Sandkrug – östlicher Teil“ zu fassen.

 

Als Investor für dieses Vorhaben hat sich die BMZ Entwicklungsgesellschaft Papendorf mbH Am Schulwald 1, 18059 Papendorf bereiterklärt.

 

Alle Kosten, die für die Aufstellung des B-Plans Nr. 9c „Sandkrug – östlicher Teil“ entstehen, werden vom Investor getragen.

 

Die Sicherung der Finanzierung erfolgt entsprechend der Vertragsvereinbarung durch die Hinterlegung einer Bürgschaft, durch eine Vorabzahlung des Investors auf das Konto des Amtes Warnow-West oder durch eine Vorabzahlung des Investors an das planende Büro.

 

Der Abschluss der Planänderung erfolgt nach Eingang der Bürgschaft, nach Eingang der Zahlung im Amt Warnow-West oder nach Zahlung an das planende Büro.

 

Der Bauausschuss hat am 5.11.19 beraten und empfiehlt: In der nächsten Gemeindevertretung soll der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 9c für das folgende Gebiet gefasst werden. Das gesamte Gebiet soll als „reines“ Gewerbegebiet ausgewiesen werden.

 

 


Abstimmung:

9

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen