Sitzung: 28.11.2019 Gemeindevertretung Papendorf
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: VO/BV/30-0796/2019
Beschluss Nr.:
13-2/19
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf beschließt die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9c "Sandkrug - östlicher Teil"
gemäß §§ 2 und 8 BauGB.
Der Bebauungsplan soll die Voraussetzungen zur Bebauung der im
Flächennutzungsplan ausgewiesenen, gewerblichen Bauflächen östlich der Ortslage
„Sandkrug“ sowie den damit verbundenen Ausgleich der Eingriffe in Natur und
Landschaft regeln. Es ist die Festsetzung als Gewerbegebiet nach § 8
BauNVO geplant.
2. Gebietsabgrenzung:
Der Geltungsbereich umfasst eine ca. 8,0 ha große Fläche östlich der
Ortslage Sandkrug einschließlich der nördlich angrenzenden Straße nach
Papendorf (Erbsenkamp) (s. Anlage). Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
3. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß
Hauptsatzung der Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen.
Die o.g. gewerbliche Baufläche ist Bestandteil des wirksamen Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Papendorf. Der Bebauungsplan wird demnach aus dem
Flächennutzungsplan entwickelt und bedarf keiner Genehmigung.
Mit dem Bebauungsplan sollen weitere Gewerbeflächenpotentiale der
Gemeinde erschlossen werden.
Die Planungs- und
Erschließungskosten werden von den Grundstückseigentümern (Investor)
übernommen. Dazu zählen auch die Kosten für die evtl. beizubringen Gutachten
zum Artenschutz, Lärm, Verkehr etc. Die Grundstückseigentümer schließen mit der
Gemeinde einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme sämtlicher Kosten für die
Planung und Erschließung ab.
Der Bauausschuss hat am 5.11.19
beraten und empfiehlt: In der nächsten Gemeindevertretung soll der
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 9c für das folgende Gebiet gefasst
werden. Das gesamte Gebiet soll als „reines“ Gewerbegebiet ausgewiesen werden.
Gegenüber den vorherigen Planungen soll das Gebiet nunmehr nicht als Misch- und Gewerbegebiet nach § 6 und § 8 BauNVO, sondern nur noch als reines Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO geplant werden.
Nach Beratung wird
der Beschluss geändert gefasst.
Abstimmung:
8 |
Ja-Stimmen |
1 |
Nein-Stimmen |
1 |
Enthaltungen |