TOP Ö 8: Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen zum 31. Dezember 2015

Der Bürgermeister übergibt das Wort an Frau Ortmann.

Der Jahresabschluss der Gemeinde für das Jahr 2015 wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes am 30.09.2019 geprüft. Es konnten keine Beanstandungen festgestellt werden.

 

Frau Ortmann weist nochmals darauf hin, dass es nicht vorteilhaft ist, dass die Jahresabschlüsse so spät der Gemeinde zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Jedoch sind alle Gemeinden in M-V gleichermaßen betroffen. Die Gründe sind der Gemeindevertretung bekannt. Als Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses wird Frau Ortmann den schnellstmöglichen Abschluss der anhängigen Jahresrechnungen befördern.

Frau Ortmann erläutert die wichtigsten Eckdaten zum Jahresabschluss 2015. Es konnte im Jahr 2015 einen Überschuss von fast 1 Millionen EUR erarbeitet werden.

Prof. Vogel (ehemaliger Finanzausschussvorsitzender) ergänzt: Mit dem erfreulichen Ergebnis 2015 konnten Rücklagen geschaffen werden, mit denen Defizite in den Jahren 2016/2017 ausgeglichen werden konnten.

 

Beschluss-Nr.: 10-2/19

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen zum 31. Dezember 2015 i. d. F. vom 30.09.2019 fest.

Der ausgewiesene und festgestellte Jahresüberschuss in Höhe von 983.584,46 EUR wird gemäß § 44 Abs. 4 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 23. Juli 2019 auf neue Rechnung vorgetragen.

Bilanzsumme per 31.12.2015                                                                                    28.731.824,89 EUR

Eigenkapital per 31.12.2015                                                                                      19.565.763,36 EUR

Jahresergebnis in der Ergebnisrechnung 2015 (Nr.37)                        983.584,46 EUR

Finanzmittelüberschuss/- Fehlbetrag
in der Finanzrechnung 2015 (Nr. 42)                                                                       1.061.987,89 EUR

Der Haushaltsausgleich gemäß § 16 Absatz 2 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 23. Juli 2019 ist gegeben.

Abstimmung:

9

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

3

Enthaltungen