TOP Ö 1: Begrüßung durch den Bürgermeister, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister begrüßt die Gemeindevertreter und den anwesenden Bürger. Er stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung fest. Es sind 12 von 13 Gemeindevertreter anwesend. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben.