Sitzung: 28.11.2019 Gemeindevertretung Papendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VO/FV/30-0800/2019
Beschluss Nr.:
12-2-19
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf entlastet gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV
M-V den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2015.
Der Rechnungsprüfungsausschuss
hat den Jahresabschluss der Gemeinde Papendorf zum 31. Dezember 2015 i. d. F.
vom 28.10.2019 gemäß § 3a KPG geprüft.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht und
seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung hat zu keinen
Beanstandungen geführt die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des
Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 28.10.2019 der
Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf empfohlen, den Bürgermeister für das
Haushaltsjahr 2015 zu entlasten.
Abstimmung:
10 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |