TOP Ö 9: Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2015

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss Nr.: 12-2-19

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf entlastet gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2015.

 


Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Papendorf zum 31. Dezember 2015 i. d. F. vom 28.10.2019 gemäß § 3a KPG geprüft.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 28.10.2019 der Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf empfohlen, den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2015 zu entlasten.

 

 


Abstimmung:

10

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen