TOP Ö 7: Beschluss von überplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen im Jahresabschluss 2015

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss Nr.: 10-2/19

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf beschließt Haushaltsüberschreitungen im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 in Höhe von:

 

Ergebnisrechnung

überplanmäßige Aufwendungen im Teilhaushalt 4                                                        3.660,83 EUR

 

 

 


Gemäß § 50 Abs. 1 KV M-V sind überplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.

Die Aufwendungen werden im Zuge des Jahresabschlusses gebilligt.

Die überplanmäßigen Auszahlungen/ Aufwendungen betreffen den Teilergebnishaushalt 4 und werden bei der Gewerbesteuerumlage und der Vollverzinsung der Gewerbesteuer ausgewiesen.

Die Deckung der überplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen ist durch Minderauszahlungen/Minderaufwendungen gegeben.

Die Überschreitungen und die Deckungsmittel werden in der Anlage detailliert erläutert.

 

 


Abstimmung:

10

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen