Sitzung: 28.11.2019 Gemeindevertretung Papendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VO/FV/30-0798/2019
Beschluss Nr.:
10-2/19
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf beschließt Haushaltsüberschreitungen
im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 in Höhe von:
Ergebnisrechnung
überplanmäßige
Aufwendungen im Teilhaushalt 4 3.660,83
EUR
Gemäß § 50 Abs. 1
KV M-V sind überplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen zulässig, wenn sie
unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.
Die Aufwendungen
werden im Zuge des Jahresabschlusses gebilligt.
Die überplanmäßigen
Auszahlungen/ Aufwendungen betreffen den Teilergebnishaushalt 4 und werden bei
der Gewerbesteuerumlage und der Vollverzinsung der Gewerbesteuer ausgewiesen.
Die Deckung der
überplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen ist durch Minderauszahlungen/Minderaufwendungen
gegeben.
Die
Überschreitungen und die Deckungsmittel werden in der Anlage detailliert
erläutert.
Abstimmung:
10 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |