Sitzung: 26.11.2019 Gemeindevertretung Pölchow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: VO/FV/50-0479/2019
Beschluss Nr.:
6-2/19
Die
Gemeindevertretung beschließt die Satzungsänderung.
In der jetzigen
Satzung ist eine Regelung enthalten, nach der der Eigentümer eines Gebäudes
heranzuziehen ist, sofern Grundstückseigentümer und Gebäudeeigentümer nicht
identisch sind. Der Gebäudeeigentümer bleibt nach der Satzungsänderung
beitragspflichtig, die Formulierung wird jedoch aktualisiert (durch Verweis auf
das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch). Eine weitere Änderung ist
der Wegfall des „Absatz 2“ bei § 34 BauGB in § 5 Absatz 5 a und b. Hier geht es
um den Artzuschlag für gewerblich genutzte Grundstücke, die im unbeplanten
Innenbereich gelegen sind.
Im Hauptausschuss
wurde die Satzungsänderung am 22.10.2019 beraten und die Empfehlung gegeben,
der Beschlussvorlage zuzustimmen.
Nach Diskussion zum
Sachverhalt wird der Beschluss wie folgt gefasst:
Abstimmung:
8 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
1 |
Enthaltungen |