TOP Ö 1: Begrüßung durch den Bürgermeister, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit fest. Es sind 10 von 13 Gemeindevertretern anwesend.

Da Herr Reinecke sowohl an der konstituierenden Sitzung als auch an der 1. Gemeindevertretersitzung nicht teilnahm, verpflichtet der Bürgermeister ihn auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten als Gemeindevertreter per Handschlag.