TOP Ö 1: Begrüßung durch die Bürgermeisterin, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

Die Bürgermeisterin begrüßt alle Anwesenden, stellt die Ordnungsmäßigkeit der                    Einladung und die Beschlussfähigkeit fest. Es sind alle Gemeindevertreter                anwesend. Damit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.