TOP Ö 9: Beschluss der Sechsten Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kritzmow

Beschluss Nr.: 10-2/19

 

Die Gemeindevertretung beschließt die in der Anlage vorliegende Sechste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kritzmow.

 


Die Gemeindevertretung hatte in ihrer Sitzung am 27.08.2019 den Satzungsbeschluss für die 5. Änderung gefasst.

 

Im Rahmen des Anzeigeverfahrens stellte die untere Rechtsaufsichtsbehörde fest, dass die Anpassung der Entscheidungskompetenzen des Bürgermeisters an das neue Vergaberecht rechtswidrig ist. Die Gemeindevertretung kann Entscheidungsrechte innerhalb bestimmter Wertgrenzen übertragen, aber nicht insgesamt (§ 22 Abs. 4 Nr. 3 der Kommunalverfassung). Dabei ist es unerheblich, dass bereits die Ausgangssatzung von 2011 das bisher so geregelt hat.

 

Somit ist das Einziehen einer Wertgrenze erforderlich. Diese mit dem Erreichen der EU-Schwellenwerte zu setzen, stellt eine praktikable Lösung dar.

 

Zur Rechtssicherheit wird der vorhergehende Beschluss nicht einfach neu gefasst, da die 5. Änderung bereits öffentlich bekanntgemacht worden ist, sondern mit dieser 6. Änderung korrigiert.

 

 

 


Abstimmung:

11

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen