TOP Ö 8: Zustimmung zur Wahl des stellvertretenden Amtswehrführers

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss Nr.:1-1/19

 

Der Amtsausschuss stimmt den Kandidaten zur Wahl des stellvertretenden Amtswehrführers zu.

 

 


Der stellvertretende Amtswehrführer eines Amtes wird gemäß § 12 Abs. 6 BrSchG in Verbindung mit der Wahlordnung für Amtswehrführer und deren Stellvertreter durch die Gemeinde- und Ortswehrführer für sechs Jahre gewählt. Da die letzte reguläre Wahl am 03.04.2014 stattfand, endet nun die Wahlzeit am 02.04.2020 und es muss neugewählt werden. Die Wahl findet Anfang des nächsten Jahres statt. Es wurden hierzu zwei Wahlvorschläge eingereicht:

 

  1. Herr Martin Degner, amtierender stellvertretender Amtswehrführer und
  2. Herr Marcus Mahrdt

 

Nach Punkt 2 der Wahlordnung für Amtswehrführer und deren Stellvertreter unterliegt die Wählbarkeit bestimmten Voraussetzungen. Somit ist wählbar, wer

  1. mindestens vier Jahre einer Freiwilligen Feuerwehr angehört,
  2. die persönliche und fachliche Eignung für das Amt besitzt,
  3. die für das Amt erforderlichen Lehrgänge „Gruppen- und Zugführer“ erfolgreich abgeschlossen hat (andernfalls bedarf es hier der Ausnahmegenehmigung der Aufsichtsbehörde; § 3 Abs. 2 FwLDAVO M-V),
  4. die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche und demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten und
  5. das 59. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

 

Im Ergebnis der Gegenüberstellung der beiden Wahlkandidaten wird festgestellt, dass beide die Voraussetzungen erfüllen und somit wählbar sind. Die Ausschussmitglieder hatten die Möglichkeit, sich im Vorfeld dieser Sitzung über die Kandidaten zu erkundigen. 

Stimmen Sie der Wahl zu, so wird nach erfolgter Wahl der Gewählte auf der nächsten Amtsausschusssitzung zum Ehrenbeamten ernannt.

 


Abstimmung:

19

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen