Sitzung: 21.11.2019 Amtsausschuss Amt Warnow-West
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss
Nr.:1-1/19
Der Amtsausschuss stimmt den Kandidaten zur Wahl des stellvertretenden
Amtswehrführers zu.
Der stellvertretende Amtswehrführer eines Amtes wird gemäß § 12 Abs. 6
BrSchG in Verbindung mit der Wahlordnung für Amtswehrführer und deren
Stellvertreter durch die Gemeinde- und Ortswehrführer für sechs Jahre gewählt.
Da die letzte reguläre Wahl am 03.04.2014 stattfand, endet nun die Wahlzeit am
02.04.2020 und es muss neugewählt werden. Die Wahl findet Anfang des nächsten
Jahres statt. Es wurden hierzu zwei Wahlvorschläge eingereicht:
Nach Punkt 2 der Wahlordnung für Amtswehrführer und deren Stellvertreter
unterliegt die Wählbarkeit bestimmten Voraussetzungen. Somit ist wählbar, wer
Im Ergebnis der Gegenüberstellung der beiden Wahlkandidaten wird
festgestellt, dass beide die Voraussetzungen erfüllen und somit wählbar sind.
Die Ausschussmitglieder hatten die Möglichkeit, sich im Vorfeld dieser Sitzung
über die Kandidaten zu erkundigen.
Stimmen Sie der Wahl zu, so wird nach erfolgter Wahl der Gewählte auf
der nächsten Amtsausschusssitzung zum Ehrenbeamten ernannt.
Abstimmung:
19 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |