TOP Ö 1: Begrüßung durch den Amtsvorsteher, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

Der Amtsvorsteher begrüßt die Anwesenden und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Anwesenheit fest. Es sind 19 von 20 Ausschussmitgliedern anwesend, die Beschlussfähigkeit ist somit gegeben.