Sitzung: 17.10.2019 Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen
Vorlage: VO/BV/20-0972/2019
Der Bürgermeister
erläutert die Notwendigkeit.
Herr Harbrecht
erklärt, warum die Baumfällungen nötig sind. Durch alte und beschädigte Bäume
besteht die Gefahr, dass diese Wohnhäuser beschädigen. 3 Jahre wurde auf die
Genehmigung zum Fällen gewartet. Die Aufträge für Neupflanzungen werden sofort
nach den Fällungen ausgelöst. Die Neupflanzungen werden sorgfältig ausgewählt
und dienen auch zur Gestaltung des Ortsbildes.
Der Bürgermeister
bekräftigt die Aussagen von Herrn Harbrecht. Planungsvorschläge zur Gestaltung
durch Neupflanzungen werden der Gemeinde unterbreitet. Die Fällgenehmigungen
werden nur erteilt, wenn Gefahr besteht. Dr. Hornickel wirft ein, dass es
eventuell ausreichend wäre, wenn nur einzelne Äste abgenommen werden.
Herr Ibendorf
fragt, ob ausreichend finanzielle Mittel für die Neupflanzungen im Verhältnis
1:1 im Haushalt eingestellt wurden. Es ist noch offen, ob für einen gefällten
Baum nur ein neuer gepflanzt wird, meint der Bürgermeister. Herr Lange meint,
es sollte das Ziel sein, für einen gefällten Baum mindestens zwei neue Bäume zu
pflanzen.
Beschluss Nr.:
8-1/19
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen
beschließt eine überplanmäßige Ausgabe auf dem Produktsachkonto 55100.5233
(Baumpflege) in Höhe von 40.000 Euro.
Abstimmung:
14 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |
Der Bürgermeister
beendet den öffentlichen Teil der Sitzung und verabschiedet die Gäste.