Sitzung: 10.12.2019 Gemeindevertretung Ziesendorf
Bericht des
Finanzausschussvorsitzenden Herrn Wiedenbeck:
Die Anwesenden
diskutieren in der Ausschusssitzung am 17.10.2019 die Positionen der einzelnen
Investitionen. Es konnten kleinere Einsparmöglichkeiten gefunden werden. Um den
Ergebnishaushalt ausgeglichen darzustellen, werden auch Sonderposten aufgelöst.
Der FA empfahl
der Gemeindevertretung, den Haushalt lt. Vorlage zu beschließen.
Bericht der
Sozialausschussvorsitzenden Frau Lührs:
In der
Ausschusssitzung am 14.11.2019 wurde über die Organisation der
Rentnerweihnachtsfeier gesprochen. Darüber hinaus wurden die Geburtstagsbriefe
inhaltlich geändert. Ab dem 01.01.2020 werden die Blumen für die Jubilare vom
Blumenpavillon Block geordert.
Frau
Wormser-Szoebb bittet in diesem Zusammenhang nochmals alle Gemeindevertreter,
sich an der Organisation der Rentnerweihnachtsfeier am kommenden Freitag zu
beteiligen.
Der Bauausschuss
hat zwischenzeitlich nicht getagt.
Bericht des
Bürgermeisters:
-> Information zur 1.
Änderung des B-Plans Nr. 2: Auf Grund der gebilligten Vorentwurfsfassung wurde
die Interessenlage der am Kiesweg berührten Grundstückseigentümer erfasst,
welche sich dahingehende äußerten, dass sie eine rückwärtige
Grundstückserschließung ablehnen.
Der Vorentwurf
wurde unter Berücksichtigung der Anwohnerinteressen neu gefasst:
1. Die vorhandene Bebauung
Kiesweg 1 – 14 (einschließlich der rückwärtigen Grundstücksteile Kiesweg 1 –
10) wird nicht in die Planänderung einbezogen; der „alte“ B-Plan gilt hier fort
(Dorfgebiet, GRZ 0,6).
2. Flst. 157/2 wird gem.
Hinweis der GV nicht in die Planänderung einbezogen; die „alte“
Grünflächenfestsetzung gilt fort.
3. Flst. 209/4 wird gem.
Hinweis der GV als Fußweg vorgesehen (bisher Regenwasser-Trasse auf
Privatland).
4. Im rückwärtigen Bereich der
Grundstücke Kiesweg 11-14 wird die Zweckbestimmung der priv. Grünfläche von
bisher „Schutzgrün“ in „Hausgärten“ gewandelt.
5. Rückwärtig angrenzend an
die Grundstücke Kiesweg 11, 11a, 11b wird an Stelle der bisherigen
Gewerbegebietsfestsetzung mit Emissionsbeschränkung ein Wohngebiet mit ca. 3
Bauplätzen vorgesehen, die von Osten über einen neu zu bauenden Anliegerweg
erschlossen werden sollen.
6. Die rückwärtigen
Teilflächen der Grundstücke Kiesweg 11c, 11d, 12, 13, 14, die bisher als
Gewerbegebiet mit Emissionsbeschränkung festgesetzt sind, werden als private
Hausgartenflächen vorgesehen. Diese Grundstücksteile sind wg. der privaten
Wohnbebauung am Kiesweg und der Schutzgrünfestsetzung nach dem bestehenden
B-Plan nicht erschlossen und deshalb als unselbständige Baugebiete zu
beurteilen. Das bisherige Baurecht wäre nur in Abhängigkeit von den östlich
angrenzenden GE-Flächen (Flst. 158/5) realisierbar.
7. Die Flst. 158/1,158/2,158/7
(bisher GE4, GE 5) werden weitestgehend unverändert als Wohn und Mischgebiet
vorgesehen. Für eine ca. 0,85 ha große Teilfläche aus Flst. 158/2 gilt die
bestehende GE-Festsetzung unverändert fort (keine Einbeziehung in die
B-Planänderung.
Auf der Grundlage des entsprechend angepassten
Vorentwurfs der 1. Änderung sollen nunmehr die gem. BauGB vorgesehenen
Verfahrensschritte
- frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit
- Scoping Behörden / TöB
(Festlegung des Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung)
durchgeführt werden, um der GV sodann einen
vorabgestimmten Planentwurf zur Billigung vorzulegen.
Herr Millahn als Stadtplaner hat
hierzu beraten.
Seitens der Gemeindevertreter
gibt es keine gegenteiligen Auffassungen.
-> Entsprechend
der Unterrichtungspflicht des Bürgermeisters laut Hauptsatzung informiert Herr
Witt über den Abschluss eines Pachtvertrages für ein Gartengrundstück sowie über zwei von ihm
getroffene Entscheidungen zu über- planmäßigen Ausgaben.
-> Im Rahmen des Themenkomplexes
„Existenzgründung“ stellen die Teilnehmer am 20.12.2019 in der Warnowschule
ihre Projekte vor. Interessierte Gemeindevertreter werden aufgefordert, an der
Veranstaltung teilzunehmen.
-> Die Brandschutzbedarfsplanungen für alle
amtsangehörigen Gemeinden liegen mittlerweile beim Landkreis vor. Sobald diese
geprüft und bestätigt sind, können die Beschlüsse in den Gemeinden gefasst
werden.
-> Auf Grund der Sperrung der A
20-Auffahrt nahmen viele Autofahrer den Weg durch Fahrenholz und Buchholz-Heide
anstatt der ausgeschilderten Umleitung. Es gab hierzu viele Bürgerbeschwerden
vor allem in Bezug auf die Anzahl der Fahrzeuge und die
Geschwindigkeitsüberschreitungen. Der Bürgermeister wurde gefragt, was dagegen
unternommen werden kann. Leider sind der Gemeinde die Hände gebunden. Herr Witt
hat das Straßenverkehrsamt entsprechend informiert.
-> Ca. 20 Einwohner von Nienhusen haben
die Aufstellung einer Ampel gefordert. Eine entsprechende Petition wurde dem
Bürgermeister überreicht. Die Weiterleitung an das Straßenverkehrsamt ist
erfolgt.
-> Beschwerden häufen sich bzgl. der
Zufahrt zum Kindergarten. Die Autofahrer fahren zu schnell und rücksichtslos
und überfahren teilweise Gehwege. Herr Witt fragt die Meinung der
Gemeindevertreter zu mobilen Begrenzungen ab. Grundsätzlich sind sich alle
Gemeindevertreter einig, dass hier dringend etwas getan werden muss. Allerdings
sollten die Kosten für die Begrenzungen so gering wie möglich gehalten werden.
Herr Witt wird sich einige
Kostenangebote einholen und diese auf der nächsten Gemeindevertretersitzung
vorstellen.