TOP Ö 14: Rückholung einer auf den Hauptausschuss übertragenen Entscheidungszuständigkeit

 

 


Dr. Hornickel äußert sein Unverständnis darüber, wie eine Überwegung über ein privates Grundstück angelegt werden kann.

Der Bürgermeister erläutert den Sachverhalt: Es gab zum damaligen Zeitpunkt keinen B-Plan. Es war geplant die Zuwegung öffentlich zu widmen, was aber nicht erfolgte. Zu einem späteren Zeitpunkt wurde das Grundstück vom jetzigen Eigentümer erworben. Die Gemeindevertretung, der Landkreis und der Bürgerbeauftragte haben sich mit der schwierigen Problematik befasst und sind versucht, den Anwohnern zu helfen. Ein Verfahren ist anhängig.

Die Gemeinde möchte eine Lösung für die Bewohner des Strandweges herbeiführen. Deshalb soll Geld eingestellt werden. Das Gespräch mit Herrn Meyer ist weiterhin unabdingbar. 

Beschluss Nr.: 5-1/19

Die Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt, die auf den Hauptausschuss übertragene Entscheidungszuständigkeit für folgenden Einzelfall wieder an sich zu ziehen:

Beschluss einer überplanmäßigen Ausgabe für die Erstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Strandweg“

Abstimmung:

9

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

5

Enthaltungen