Sitzung: 17.10.2019 Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen
Vorlage: VO/AV/20-0969/2019
Dr. Hornickel
äußert sein Unverständnis darüber, wie eine Überwegung über ein privates
Grundstück angelegt werden kann.
Der Bürgermeister
erläutert den Sachverhalt: Es gab zum damaligen Zeitpunkt keinen B-Plan. Es war
geplant die Zuwegung öffentlich zu widmen, was aber nicht erfolgte. Zu einem
späteren Zeitpunkt wurde das Grundstück vom jetzigen Eigentümer erworben. Die
Gemeindevertretung, der Landkreis und der Bürgerbeauftragte haben sich mit der
schwierigen Problematik befasst und sind versucht, den Anwohnern zu helfen. Ein
Verfahren ist anhängig.
Die Gemeinde möchte
eine Lösung für die Bewohner des Strandweges herbeiführen. Deshalb soll Geld eingestellt
werden. Das Gespräch mit Herrn Meyer ist weiterhin unabdingbar.
Beschluss Nr.:
5-1/19
Die
Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt, die auf den
Hauptausschuss übertragene Entscheidungszuständigkeit für folgenden Einzelfall
wieder an sich zu ziehen:
Beschluss einer
überplanmäßigen Ausgabe für die Erstellung des Bebauungsplanes Nr. 6
„Strandweg“
Abstimmung:
9 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
5 |
Enthaltungen |