TOP Ö 10: Beschluss zum Abschluss eines Konzessionsvertrages Gas für die Orte Allershagen und Vorweden-Mönkweden

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss Nr.: 5-1/19

 

Die Gemeinde Lambrechtshagen beschließt den Abschluss des in der Anlage vorliegenden Konzessionsvertrages Gas mit der Stadtwerke Rostock AG, Schmarler Damm 5, 18069 Rostock (SWR) für die Orte Allershagen und Vorweden-Mönkweden.

 

 


Problembeschreibung/Begründung:

Zwischen der Gemeinde Lambrechtshagen und der Stadtwerke Rostock AG (SWR) besteht noch bis zum 05.02.2021 ein Vertrag über die öffentliche Versorgung mit Gas (Konzessionsvertrag Gas) für die Orte Allershagen und Vorweden-Mönkweden über die Wegenutzungsrechte zur leitungsgebundenen Energieversorgung.
Nach § 46 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) müssen diese in einem vergabeähnlichen Verfahren (Konzessionsvergabe) spätestens alle 20 Jahre neu vergeben werden. Gemäß § 46 Abs. 3 EnWG muss die Gemeinde spätestens zwei Jahre vor Ablauf dieses Vertrages das Vertragsende durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger bekanntmachen. Dies ist am 20.07.2018 erfolgt. Innerhalb der Dreimonatsfrist nach Bekanntmachung hat allein die Stadtwerke Rostock AG (SWR) am 04.09.2018 Interesse an einem Konzessionsvertrag bekundet. Die SWR haben am 03.01.2019 das als Anlage vorliegende Angebot abgegeben.
Da nur eine Interessensbekundung eingegangen ist, muss die Gemeinde keine Auswahlentscheidung treffen. Der Neuabschluss ist aus Tranzparenzgründen dennoch öffentlich bekannt zu machen.

Die Höhe der Konzessionsabgabe ist gesetzlich geregelt. Das Angebot entspricht wie bisher den Höchstsätzen.
Für den Eigenverbrauch der Gemeinde wird zukünftig ein Rabatt in Höhe von 10% des Rechnungsbetrages für den Netzzugang gewährt.
Mängel bei der Wiederherstellung gemeindlicher Flächen infolge Inanspruchnahme durch die SWR werden durch diese innerhalb von 5 Jahren umgehend behoben oder durch Schadenersatz in angemessener Höhe ausgeglichen. Dies war bislang nur für 2 Jahre gesichert.
Umverlegung, Änderung und Beseitigung von Versorgungsanlagen aufgrund öffentlichen Interesses erfolgen zukünftig nur noch auf Kosten der SWR, sofern der Gemeinde keine Kostenerstattung Dritter zusteht.
Die Gemeinde ist mit ihrem bisherigen Anbieter, der Stadtwerke Rostock AG, zufrieden.

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 26.09.2019 empfohlen, den vorliegenden Vertrag abzuschließen.

 

 


Abstimmung:

12

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen