Sitzung: 24.10.2019 Gemeindevertretung Lambrechtshagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 3, Befangen: 0
Vorlage: VO/OS/70-0786/2019
Beschluss Nr.:
7-1/19
Die
Gemeindevertretung beschließt die als Anlage 1 vorliegende Vierte Satzung zur Änderung
der Hauptsatzung der Gemeinde Lambrechtshagen.
Der Bürgermeister begründet die
Notwendigkeit der Hauptsatzungsänderung.
Am 29.06.2019 ist eine neue Entschädigungsverordnung
in Kraft getreten, die im Wesentlichen neue Höchstsätze festlegt. Damit haben
die Gemeindevertretungen die Möglichkeit, die Entschädigungssätze in den
Hauptsatzungen (§ 6) bis zu diesen Höchstsätzen neu zu regeln.
Nach eingehender Beratung wird folgender
Beschluss gefasst:
Abstimmung:
9 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
3 |
Enthaltungen |