TOP Ö 12: Beschluss der Vierten Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Lambrechtshagen

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

Beschluss Nr.: 7-1/19

 

Die Gemeindevertretung beschließt die als Anlage 1 vorliegende Vierte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Lambrechtshagen.

 

 


Der Bürgermeister begründet die Notwendigkeit der Hauptsatzungsänderung.

Am 29.06.2019 ist eine neue Entschädigungsverordnung in Kraft getreten, die im Wesentlichen neue Höchstsätze festlegt. Damit haben die Gemeindevertretungen die Möglichkeit, die Entschädigungssätze in den Hauptsatzungen (§ 6) bis zu diesen Höchstsätzen neu zu regeln.

 

Nach eingehender Beratung wird folgender Beschluss gefasst:

 

 

 


Abstimmung:

9

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

3

Enthaltungen