TOP Ö 6: Unterrichtung zum Erfüllungsstand über den Haushaltsvollzug 2019

Nach § 20 GemHVO Doppik hat der Bürgermeister unterjährig über den Haushaltsvollzug des laufenden Haushaltsjahres zu berichten.

 

Die Haushaltsdurchführung verläuft im Rahmen des Haushaltsplanes.

 

Mehrbedarf wird bei den Wohnsitzgemeindeanteilen (Ausgleichszahlungen) für die Kindertagesbetreuung voraussichtlich in Höhe von 6.000 EUR entstehen. Über den Ansatz hinausgehende Mittel können als überplanmäßige Ausgaben per Beschluss bewilligt werden. Deckungsmöglichkeiten sind u.a. infolge der geringeren Festsetzung der Kreisumlage und sehr guter Steuerergebnisse innerhalb des Haushaltes vorhanden.