TOP Ö 11: Beschluss über die Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Bau von Straßen, Wegen und Plätzen (Ausbaubeitragssatzung)

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss Nr.: 6-1/19

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Satzungsänderung.

 

 


 

In der jetzigen Satzung ist eine Regelung enthalten, nach der der Eigentümer eines Gebäudes heranzuziehen ist, sofern Grundstückseigentümer und Gebäudeeigentümer nicht identisch sind. Der Gebäudeeigentümer bleibt nach der Satzungsänderung beitragspflichtig, die Formulierung wird jedoch aktualisiert (durch Verweis auf das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch). Eine weitere Änderung ist der Wegfall des „Absatz 2“ bei § 34 BauGB in § 5 Absatz 5 a, b und c. Hier geht es um den Artzuschlag für gewerblich genutzte Grundstücke, die im unbeplanten Innenbereich gelegen sind.

Im Finanzausschuss wurde die Satzungsänderung am 7.10.2019 beraten und die Empfehlung gegeben, der Beschlussvorlage zuzustimmen.

 

 

 

 

 


Abstimmung:

11

Ja-Stimmen

1

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen