Sitzung: 24.10.2019 Gemeindevertretung Lambrechtshagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VO/FV/70-0782/2019
Beschluss Nr.:
6-1/19
Die
Gemeindevertretung beschließt die Satzungsänderung.
In der jetzigen
Satzung ist eine Regelung enthalten, nach der der Eigentümer eines Gebäudes
heranzuziehen ist, sofern Grundstückseigentümer und Gebäudeeigentümer nicht
identisch sind. Der Gebäudeeigentümer bleibt nach der Satzungsänderung
beitragspflichtig, die Formulierung wird jedoch aktualisiert (durch Verweis auf
das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch). Eine weitere Änderung ist
der Wegfall des „Absatz 2“ bei § 34 BauGB in § 5 Absatz 5 a, b und c. Hier geht
es um den Artzuschlag für gewerblich genutzte Grundstücke, die im unbeplanten
Innenbereich gelegen sind.
Im Finanzausschuss
wurde die Satzungsänderung am 7.10.2019 beraten und die Empfehlung gegeben, der
Beschlussvorlage zuzustimmen.
Abstimmung:
11 |
Ja-Stimmen |
1 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |