TOP Ö 12: Unterrichtung zum Erfüllungsstand über den Haushaltsvollzug 2019

Die Gemeindevertreter beraten zu den Baumfällungen und entsprechenden Neupflanzungen. Aufträge zu Neupflanzungen bei der Sporthalle, beim 24-WE-Block und in der Bergstraße sollen noch in 2019 erfüllt werden. Frau Hagemann kann zum Stand der Neupflanzungen Auskunft geben.

 

Der Bürgermeister verliest den

Sachverhalt:

Nach § 20 GemHVO Doppik hat der Bürgermeister unterjährig über den Haushaltsvollzug des laufenden Haushaltsjahres zu berichten.

Die Haushaltsdurchführung verläuft im Rahmen des Haushaltsplanes.

Ein Nachtragshaushalt ist unter Nutzung der Deckungsmöglichkeiten des doppischen Haushalts nicht erforderlich. Mehrbedarf wird voraussichtlich bei den Wohnsitzgemeindeanteilen (Ausgleichszahlungen) für die Kindertagesbetreuung entstehen. Über den Ansatz hinausgehende Mittel können als überplanmäßige Ausgaben per Beschluss bewilligt werden. Deckungsmöglichkeiten sind u.a. infolge der geringeren Festsetzung der Kreisumlage und sehr guter Steuerergebnisse innerhalb des Haushaltes vorhanden.