TOP Ö 8: Beschluss der Fünften Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Papendorf

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Bürgermeister übergibt das Wort an Herrn Blotenberg.

Herr Blotenberg erläutert die Änderungen: Aufgrund der neuen Entschädigungsverordnung sind die Sätze der Entschädigungen anzuheben. Die Mitgliederanzahl in den beratenden Ausschüssen soll erhöht werden. Es müssen in den Ausschüssen immer mehr Gemeindevertreter als sachkundige Einwohner vertreten sein.

 

Herr Prof. Methling äußert sich zur vorgesehenen Höhe der Entschädigung. Die Gemeindevertretung hat sich von dem vorgegebenen Rahmen durch die Entschädigungsverordnung des Innenministeriums M-V leiten lassen, aber weitestgehend nicht ausgeschöpft, sondern sich sehr verantwortungsbewusst entschieden.

Herr Schulz bekräftigt die Aussage von Prof. Methling: Die Gemeinde Papendorf ist eine der wenigen Gemeinden in M-V, die die Höchstsätze nicht ausgeschöpft haben und die einzige Gemeinde im Amt Warnow-West.

 

Beschluss-Nr.: 5-1/19

Die Gemeindevertretung Papendorf beschließt die in der Anlage 1 vorliegende Fünfte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Papendorf.

Abstimmung:

12

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen