Sitzung: 24.09.2019 Gemeindevertretung Pölchow
Vorlage: IV/FV/50-0473/2019
Sachverhalt:
Nach § 20 GemHVO
Doppik hat der Bürgermeister unterjährig über den Haushaltsvollzug des
laufenden Haushaltsjahres zu berichten.
Die
Haushaltsdurchführung verläuft im Rahmen des Haushaltsplanes.
Mehrbedarf wird bei
den Wohnsitzgemeindeanteilen (Ausgleichszahlungen) für die Kindertagesbetreuung
voraussichtlich in Höhe von 8.000 EUR entstehen. Über den Ansatz hinausgehende
Mittel können als überplanmäßige Ausgaben per Beschluss bewilligt werden.
Deckungsmöglichkeiten sind u.a. infolge der geringeren Festsetzung der
Kreisumlage und sehr guter Steuerergebnisse innerhalb des Haushaltes vorhanden.
Herr Bull
erkundigt sich zu den Produktsachkonten Brandschutz und Steuern.
Die
Bürgermeisterin erklärt, dass die für den Brandschutz noch verfügbaren Mittel
abgerufen werden. Die nötige Absauganlage kann erst 2020 eingebaut werden, so
dass das für 2019 geplante Geld ins Jahr 2020 übernommen wird. Die
Steuereinnahmen werden zum Jahresende sichtbar sein.
Da das Land M-V
die Zahlen zum Finanzausgleich erst auf seiner Sitzung im Januar 2020 benennt,
wird der Haushalt der Gemeinde im Jahr 2019 zwar geplant und beschlossen,
erhält seine Wirksamkeit allerdings erst im Januar 2020, damit kein
Nachtragshaushalt notwendig wird.