TOP Ö 7: Unterrichtung zum Erfüllungsstand über den Haushaltsvollzug 2019

Sachverhalt:

Nach § 20 GemHVO Doppik hat der Bürgermeister unterjährig über den Haushaltsvollzug des laufenden Haushaltsjahres zu berichten.

Die Haushaltsdurchführung verläuft im Rahmen des Haushaltsplanes.

Mehrbedarf wird bei den Wohnsitzgemeindeanteilen (Ausgleichszahlungen) für die Kindertagesbetreuung voraussichtlich in Höhe von 8.000 EUR entstehen. Über den Ansatz hinausgehende Mittel können als überplanmäßige Ausgaben per Beschluss bewilligt werden. Deckungsmöglichkeiten sind u.a. infolge der geringeren Festsetzung der Kreisumlage und sehr guter Steuerergebnisse innerhalb des Haushaltes vorhanden.

 

Herr Bull erkundigt sich zu den Produktsachkonten Brandschutz und Steuern.

Die Bürgermeisterin erklärt, dass die für den Brandschutz noch verfügbaren Mittel abgerufen werden. Die nötige Absauganlage kann erst 2020 eingebaut werden, so dass das für 2019 geplante Geld ins Jahr 2020 übernommen wird. Die Steuereinnahmen werden zum Jahresende sichtbar sein.

Da das Land M-V die Zahlen zum Finanzausgleich erst auf seiner Sitzung im Januar 2020 benennt, wird der Haushalt der Gemeinde im Jahr 2019 zwar geplant und beschlossen, erhält seine Wirksamkeit allerdings erst im Januar 2020, damit kein Nachtragshaushalt notwendig wird.