Sitzung: 18.09.2019 Gemeindevertretung Stäbelow
Vorlage: IV/FV/40-0659/2019
Nach § 20 GemHVO Doppik hat
der Bürgermeister unterjährig über den Haushaltsvollzug des laufenden
Haushaltsjahres zu berichten.
Der Bürgermeister
informiert dazu.
Die Haushaltsdurchführung
verläuft im Rahmen des Haushaltsplanes.
Mehrbedarf wird bei den
Wohnsitzgemeindeanteilen (Ausgleichszahlungen) für die Kindertagesbetreuung
voraussichtlich in Höhe von 11.000 EUR entstehen. Über den Ansatz hinausgehende
Mittel können als überplanmäßige Ausgaben per Beschluss bewilligt werden.
Deckungsmöglichkeiten sind u.a. infolge der geringeren Festsetzung der Kreisumlage
innerhalb des Haushaltes vorhanden. Ein Beschluss wird für die nächste Sitzung
des Hauptausschusses vorbereitet.
Die Information wird zur
Kenntnis gekommen.