TOP Ö 7: Unterrichtung zum Erfüllungsstand über den Haushaltsvollzug 2019

Nach § 20 GemHVO Doppik hat der Bürgermeister unterjährig über den Haushaltsvollzug des laufenden Haushaltsjahres zu berichten.

Der Bürgermeister informiert dazu.

Die Haushaltsdurchführung verläuft im Rahmen des Haushaltsplanes.

Mehrbedarf wird bei den Wohnsitzgemeindeanteilen (Ausgleichszahlungen) für die Kindertagesbetreuung voraussichtlich in Höhe von 11.000 EUR entstehen. Über den Ansatz hinausgehende Mittel können als überplanmäßige Ausgaben per Beschluss bewilligt werden. Deckungsmöglichkeiten sind u.a. infolge der geringeren Festsetzung der Kreisumlage innerhalb des Haushaltes vorhanden. Ein Beschluss wird für die nächste Sitzung des Hauptausschusses vorbereitet.

Die Information wird zur Kenntnis gekommen.