Sitzung: 26.09.2019 Gemeindevertretung Papendorf
Vorlage: IV/FV/30-0790/2019
Der Bürgermeister
informiert zum
Sachverhalt:
Nach § 20 GemHVO
Doppik hat der Bürgermeister unterjährig über den Haushaltsvollzug des
laufenden Haushaltsjahres zu berichten.
Die
Haushaltsdurchführung verläuft im Rahmen des Haushaltsplanes.
Herr Dolge
ergänzt, dass keine Haushaltssicherungsmaßnahmen für die Gemeinde nötig sind.
Durch das Doppikentlastungsgesetz wurden einige Hürden heruntergesetzt.
Investitionen sollten nacheinander erfolgen.
Herr Zeplien
informiert, dass finanzielle Mittel für eine Warnowquerung und für den Bau
eines Hortgebäudes im Haushalt verankert wurden, aber nicht realisiert werden
konnten.
Herr Schulz wird
auf der nächsten Bauausschusssitzung die Warnowquerung thematisieren.
Investitionen für die Nachrüstung einer Absauganlage sind ebenfalls zu
besprechen.