TOP Ö 9: Unterrichtung zum Erfüllungsstand über den Haushaltsvollzug 2019

Der Bürgermeister informiert zum

Sachverhalt:

Nach § 20 GemHVO Doppik hat der Bürgermeister unterjährig über den Haushaltsvollzug des laufenden Haushaltsjahres zu berichten.

Die Haushaltsdurchführung verläuft im Rahmen des Haushaltsplanes.

 

Herr Dolge ergänzt, dass keine Haushaltssicherungsmaßnahmen für die Gemeinde nötig sind. Durch das Doppikentlastungsgesetz wurden einige Hürden heruntergesetzt. Investitionen sollten nacheinander erfolgen.

Herr Zeplien informiert, dass finanzielle Mittel für eine Warnowquerung und für den Bau eines Hortgebäudes im Haushalt verankert wurden, aber nicht realisiert werden konnten.

Herr Schulz wird auf der nächsten Bauausschusssitzung die Warnowquerung thematisieren. Investitionen für die Nachrüstung einer Absauganlage sind ebenfalls zu besprechen.