Sitzung: 17.10.2019 Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen
Herr Gotham stellt
den Tagesordnungspunkt 15 „Beschluss einer überplanmäßigen Ausgabe für die
Erstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 Strandweg“ in Frage, da er nicht mit dem
besprochenen Inhalt in der Bauausschusssitzung übereinstimmt.
Der Bürgermeister
informiert hierzu: Es gibt zwei Möglichkeiten das Problem zu lösen. Der
Eigentümer könnte einem Flächentausch zustimmen oder die Gemeinde stellt einen
B-Plan auf. Herr May verweist auf das Bauausschussprotokoll, in dem ebenfalls
ein zweigleisiges Verfahren festgeschrieben wurde. Auf der nächsten
Bauausschusssitzung wird es einen Einspruch gegen das Protokoll geben, da es
nicht die Empfehlung der Bauausschussmitglieder wiedergegeben hat, so Herr
Ibendorf. Herr Meus bekräftigt die Aussage von Herrn Ibendorf. Auch aus seiner
Sicht ist das Protokoll nicht deckungsgleich mit dem Gespräch und der
Empfehlung des Bauausschusses. Er weist darauf hin, dass bei der Durchsetzung
eines B-Planes eine einstweilige Verfügung durch den Eigentümer erlassen werden
wird. Ein Flächentausch wurde durch den Eigentümer nicht angeboten.
Der Bürgermeister
schlägt auf Grund der Unstimmigkeiten vor, den Tagesordnungspunkt abzusetzen
und die Thematik in die Ausschüsse zu verweisen.
Herr Harbrecht
spricht sich gegen eine Absetzung von der Tagesordnung aus, da der Beschluss
zur Aufstellung eines B-Planes bereits gefasst wurde.
Ebenso Frau
Ortmann: Der Finanzausschuss hat der Gemeindevertretung die Beschlussfassung
empfohlen.
Herr Joachim
unterstützt die Ausführungen von Herrn Meus spricht sich für eine Absetzung des
Tagesordnungspunktes aus.
Der Bürgermeister
lässt abstimmen, ob die Tagesordnung ohne Absetzung des TOP 15 belassen werden
soll.
Abstimmung:
9 |
Ja-Stimmen |
3 |
Nein-Stimmen |
2 |
Enthaltungen |
Herr Gotham fragt,
warum die Tagesordnungspunkte 13 „Beschluss zur Zustimmung einer
überplanmäßigen Ausgabe für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen“
und 17 „Beschluss einer überplanmäßigen Ausgabe für die Baumpflege“ nicht im
Finanzausschuss behandelt wurden.
Top 17 bedarf auf
Grund einer vorliegenden Gefahrensituation einer Eilentscheidung und zu Top 13
wurden im Finanzausschuss am 05.09.2019 beim Bericht zum Erfüllungsstand des
Haushaltsplanes die nicht planbaren Kosten für die Kitakosten thematisiert. Es
wurde festgelegt, dass der zusätzliche Bedarf zu ermitteln ist und dann als
Beschluss in die Gemeindevertretung eingebracht wird.
Herr Prof. Vogel
beanstandet die Art und Weise wie bei der Vorbereitung der
Gemeindevertretersitzung verfahren wurde. Bisher war es üblich, die über- und
außerplanmäßigen Ausgaben im Finanzausschuss und im Hauptausschuss zu beraten.
Die Tagesordnungspunkte 13, 16 und 17 wurden nicht im Finanzausschuss im
September und nicht im Hauptausschuss im August behandelt. Es kann in
dringenden Fällen auch kurzfristig eine Ausschusssitzung einberufen werden. Es
würde sonst den Schluss zulassen, dass der Finanzausschuss und Hauptausschuss
nicht notwendig sind.
Der Bürgermeister
bricht die Diskussion ab und lässt abstimmen, ob nach der vorliegenden
Tagesordnung verfahren werden soll.
Abstimmung:
9 |
Ja-Stimmen |
3 |
Nein-Stimmen |
2 |
Enthaltungen |
Somit kann nach der
vorliegenden Tagesordnung verfahren werden.