Sitzung: 04.09.2019 Gemeindevertretung Ziesendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: VO/BV/80-0559/2019
Beschluss Nr.
: 2-1/19
1. |
Die Gemeindevertretung billigt den
Vorentwurf der 1. Änderung des B-Plans Nr. 02 „Gewerbegebiet I“ als Grundlage für
die weitere landesplanerische Abstimmung. |
2. |
Auf der Ebene des Vorentwurfs zur
Neufassung des Flächennutzungsplans ist die künftige Wohnbauentwicklung /
-nachfrage in der Gemeinde darzulegen und flächenmäßig darzustellen. Ziel ist
dabei eine Anpassung des Flächennutzungsplans an die Darstellungen des
Vorentwurf der 1. Änderung des B-Plans Nr. 02 bei gleichzeitiger Streichung
der FNP-Wohngebiets-darstellung WA 1 (Fahrenholz). |
Abstimmung:
10 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |
Herr Millahn
verlässt die Sitzung.
Der Planer Herr Millahn
erhält das Wort.
Bei der Erläuterung des Vorentwurfs geht Herr Millahn
auf folgende Schwerpunkte ein:
- Umnutzung am Kiesweg von bisher Dorfgebiet zu einem
Wohngebiet mit
reduzierter GRZ; nach erfolgter Prüfung bestehender
Ausnutzungen
- Wohnnutzung im rückwärtigen Bereich der Altgrundstücke
ist mit den Eigentümern noch abzustimmen
- Überplanung Brachflächen als Wohngebiet/
Erschließung auf der Achse der
Regenwasserleitung
- Mischgebiete im „verlärmten“ Bereich entlang der
Landesstraße
- Erhalt Gewerbegebiet am Südostrand ohne Veränderungen.
Es ergibt sich ein Wohnbaupotenzial von ca. 26
Wohneinheiten (ohne
Mischbauflächen).
Herr Millahn erklärt die fortbestehenden Vorbehalte
der landesplanerischen
Stellungnahme von 2017 (Nachweis Eigenbedarf,
Anpassung Flächennutzungsplan).
Das Kontingent laut SUR Entwicklungsrahmen (23
Wohneinheiten) war durch
Neubauten bereits Ende 2017 auf 16 WE reduziert; für
2018 ist eine weitere
Reduzierung durch statistisch noch nicht erfasste
Fertigstellungen zu erwarten.
Bei der Wohnflächenausstattung der Gemeinde besteht
rein statistisch eine Differenz im Vergleich zum Bundesdurchschnitt. Hieraus
kann rein rechnerisch ein
Nachholbedarf von 13 ... 19 WE abgeleitet werden. Eine
Anerkennung dieses
Vergleichsansatzes bleibt allerdings fraglich. Bei
einem regionalen Ansatz würde der Entwicklungsbedarf, der sich aus den
Einwohnern der Gemeinde ergibt, deutlich
geringer ausfallen. Eine Anerkennung des
Eigenbedarfsnachweises bleibt deshalb abzuwarten.
In der Beratung wird darauf hingewiesen, dass einige
Eigentümer am Kiesweg die dahinterliegenden Flächen schon erworben und in die
vorderen Wohngrundstücke einbezogen haben. Ferner muss das Interesse an der
Überplanung bestehender Gartenflächen auf den Altgrundstücken noch mit den
Eigentümern abgestimmt
werden.
Dadurch entstehende Reduzierungen der
Wohneinheit-Zahlen sollen in der neuen landesplanerischen Abstimmung
berücksichtigt werden.
Herr Millahn nimmt an dem
Gespräch mit den Anwohnern teil (eine Terminabstimmung folgt dazu).
Nach eingehender Beratung
und Information fasst die Gemeindevertretung
folgenden Beschluss: