TOP Ö 8: 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 (Gewerbegebiet I), Billigung des Vorentwurfs

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss Nr. : 2-1/19

1.

Die Gemeindevertretung billigt den Vorentwurf der 1. Änderung des B-Plans

Nr. 02 „Gewerbegebiet I“ als Grundlage für die weitere landesplanerische Abstimmung.

 

2.

Auf der Ebene des Vorentwurfs zur Neufassung des Flächennutzungsplans ist die künftige Wohnbauentwicklung / -nachfrage in der Gemeinde darzulegen und flächenmäßig darzustellen. Ziel ist dabei eine Anpassung des Flächennutzungsplans an die Darstellungen des Vorentwurf der 1. Änderung des B-Plans Nr. 02 bei gleichzeitiger Streichung der FNP-Wohngebiets-darstellung WA 1 (Fahrenholz).

Abstimmung:

10

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

Herr Millahn verlässt die Sitzung.

 


Der Planer Herr Millahn erhält das Wort.

Bei der Erläuterung des Vorentwurfs geht Herr Millahn auf folgende Schwerpunkte ein:

- Umnutzung am Kiesweg von bisher Dorfgebiet zu einem Wohngebiet mit

reduzierter GRZ; nach erfolgter Prüfung bestehender Ausnutzungen

- Wohnnutzung im rückwärtigen Bereich der Altgrundstücke ist mit den Eigentümern noch abzustimmen

- Überplanung Brachflächen als Wohngebiet/ Erschließung auf der Achse der

Regenwasserleitung

- Mischgebiete im „verlärmten“ Bereich entlang der Landesstraße

- Erhalt Gewerbegebiet am Südostrand ohne Veränderungen.

Es ergibt sich ein Wohnbaupotenzial von ca. 26 Wohneinheiten (ohne

Mischbauflächen).

Herr Millahn erklärt die fortbestehenden Vorbehalte der landesplanerischen

Stellungnahme von 2017 (Nachweis Eigenbedarf, Anpassung Flächennutzungsplan).

Das Kontingent laut SUR Entwicklungsrahmen (23 Wohneinheiten) war durch

Neubauten bereits Ende 2017 auf 16 WE reduziert; für 2018 ist eine weitere

Reduzierung durch statistisch noch nicht erfasste Fertigstellungen zu erwarten.

Bei der Wohnflächenausstattung der Gemeinde besteht rein statistisch eine Differenz im Vergleich zum Bundesdurchschnitt. Hieraus kann rein rechnerisch ein

Nachholbedarf von 13 ... 19 WE abgeleitet werden. Eine Anerkennung dieses

Vergleichsansatzes bleibt allerdings fraglich. Bei einem regionalen Ansatz würde der Entwicklungsbedarf, der sich aus den Einwohnern der Gemeinde ergibt, deutlich

geringer ausfallen. Eine Anerkennung des Eigenbedarfsnachweises bleibt deshalb abzuwarten.

In der Beratung wird darauf hingewiesen, dass einige Eigentümer am Kiesweg die dahinterliegenden Flächen schon erworben und in die vorderen Wohngrundstücke einbezogen haben. Ferner muss das Interesse an der Überplanung bestehender Gartenflächen auf den Altgrundstücken noch mit den Eigentümern abgestimmt

werden.

Dadurch entstehende Reduzierungen der Wohneinheit-Zahlen sollen in der neuen landesplanerischen Abstimmung berücksichtigt werden.

Herr Millahn nimmt an dem Gespräch mit den Anwohnern teil (eine Terminabstimmung folgt dazu).

 

Nach eingehender Beratung und Information fasst die Gemeindevertretung

folgenden Beschluss: