Sitzung: 26.09.2019 Gemeindevertretung Papendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Vorlage: VO/OS/30-0782/2019
Herr Risch erläutert den Sachverhalt: Ein
weiterer Einspruch gegen das Wahlergebnis ist bei der Wahlbehörde am 05.07.2019
eingegangen und somit verfristet. Daher braucht auf den Inhalt nicht
eingegangen werden.
Herr Pagels stellt fest, dass die Stichwahl
ordnungsgemäß durchgeführt wurde und eine Verletzung des Neutralitätsprinzips
durch Wahlwerbung des Amtsinhabers nicht gegeben ist.
Herr Wiedow erklärt, dass er die
Kommunalaufsicht eingeschaltet hat, weil seine Hinweise auf der
konstituierenden Sitzung nicht gehört wurden.
Herr Wiedow stellt den Antrag, den Beschluss zu
TOP 7.2 zurückzustellen, weil die Anlage nicht lesbar ist.
Herr Risch lässt zu dem Antrag abstimmen: Soll
die Beschlussfassung zu Top 7.2 zurückgestellt werden/vertagt werden?
Abstimmung:
1 |
Ja-Stimmen |
10 |
Nein-Stimme |
0 |
Enthaltungen |
Herr Jürgen Ahrens hat aufgrund des §24 Abs. 1 der
Kommunalverfassung M-V weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung
mitgewirkt.
Damit ist der Antrag abgewiesen.
Herr Risch verliest den Beschlussvorschlag.
Beschluss-Nr.: 4-1/19
Der Einspruch von
Frau Christin Richter vom 01.07.2019 gegen das Wahlergebnis der
Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Papendorf ist nicht fristgemäß eingelegt
worden und wird daher zurückgewiesen.
Abstimmung:
10 |
Ja-Stimmen |
1 |
Nein-Stimme |
0 |
Enthaltungen |
Herr Jürgen Ahrens hat aufgrund des §24 Abs. 1 der
Kommunalverfassung M-V weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung
mitgewirkt.
Die Beschlüsse
sind den Bürgern zuzustellen und an das Verwaltungsgericht zu geben.
Herr Risch
übergibt die Sitzungsleitung wieder an den Bürgermeister Herrn Ahrens.
Herr Ahrens
bedankt sich für das Vertrauen.