TOP Ö 7.2: Beschluss zu einem Einspruch gegen das Wahlergebnis der Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Papendorf

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Herr Risch erläutert den Sachverhalt: Ein weiterer Einspruch gegen das Wahlergebnis ist bei der Wahlbehörde am 05.07.2019 eingegangen und somit verfristet. Daher braucht auf den Inhalt nicht eingegangen werden. 

 

Herr Pagels stellt fest, dass die Stichwahl ordnungsgemäß durchgeführt wurde und eine Verletzung des Neutralitätsprinzips durch Wahlwerbung des Amtsinhabers nicht gegeben ist.

 

Herr Wiedow erklärt, dass er die Kommunalaufsicht eingeschaltet hat, weil seine Hinweise auf der konstituierenden Sitzung nicht gehört wurden.

 

Herr Wiedow stellt den Antrag, den Beschluss zu TOP 7.2 zurückzustellen, weil die Anlage nicht lesbar ist.

 

Herr Risch lässt zu dem Antrag abstimmen: Soll die Beschlussfassung zu Top 7.2 zurückgestellt werden/vertagt werden?

Abstimmung:

1

Ja-Stimmen

10

Nein-Stimme

0

Enthaltungen

Herr Jürgen Ahrens hat aufgrund des §24 Abs. 1 der Kommunalverfassung M-V weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung mitgewirkt.

 

Damit ist der Antrag abgewiesen.

 

Herr Risch verliest den Beschlussvorschlag.

Beschluss-Nr.: 4-1/19

Der Einspruch von Frau Christin Richter vom 01.07.2019 gegen das Wahlergebnis der Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Papendorf ist nicht fristgemäß eingelegt worden und wird daher zurückgewiesen.

Abstimmung:

10

Ja-Stimmen

1

Nein-Stimme

0

Enthaltungen

Herr Jürgen Ahrens hat aufgrund des §24 Abs. 1 der Kommunalverfassung M-V weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung mitgewirkt.

 

 

Die Beschlüsse sind den Bürgern zuzustellen und an das Verwaltungsgericht zu geben.

 

Herr Risch übergibt die Sitzungsleitung wieder an den Bürgermeister Herrn Ahrens.

 

Herr Ahrens bedankt sich für das Vertrauen.