TOP Ö 1: Begrüßung durch den Bürgermeister, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

 

 


Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit fest. Es sind 12 von 13 Gemeindevertretern anwesend.

Da Herr Pagels auf der konstituierenden Sitzung nicht anwesend war, verpflichtet der Bürgermeister ihn auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten als Gemeindevertreter per Handschlag.