TOP Ö 8: Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2014

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Beschluss Nr.: 3-1/19

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen entlastet gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2014.

 

Abstimmung:

10

Ja-Stimmen

1

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

 

Nach der Abstimmung überträgt Herr Eschment wieder dem Bürgermeister die Sitzungsleitung.

 


Herr Kutschke erklärt sich nach § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für befangen und wirkt weder bei der Beratung noch bei der Beschlussfassung mit. Er übergibt die Sitzungsleitung an den stellvertretenden Bürgermeister, Herrn Eschment,

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Lambrechtshagen zum 31. Dezember 2014 i. d. F. vom 17.06.2019 gemäß § 3a KPG geprüft.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 17.06.2019 der Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen empfohlen, den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2014 zu entlasten.