Sitzung: 24.10.2019 Gemeindevertretung Lambrechtshagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Vorlage: VO/FV/70-0773/2019
Beschluss Nr.:
3-1/19
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen entlastet gemäß § 60 Abs. 5
Satz 2 KV M-V den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2014.
Abstimmung:
10 |
Ja-Stimmen |
1 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |
Nach der
Abstimmung überträgt Herr Eschment wieder dem Bürgermeister die
Sitzungsleitung.
Herr Kutschke
erklärt sich nach § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für befangen und wirkt
weder bei der Beratung noch bei der Beschlussfassung mit. Er übergibt die
Sitzungsleitung an den stellvertretenden Bürgermeister, Herrn Eschment,
Der Rechnungsprüfungsausschuss
hat den Jahresabschluss der Gemeinde Lambrechtshagen zum 31. Dezember 2014 i.
d. F. vom 17.06.2019 gemäß § 3a KPG geprüft.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht und
seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung hat zu keinen
Beanstandungen geführt die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des
Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 17.06.2019 der
Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen empfohlen, den Bürgermeister
für das Haushaltsjahr 2014 zu entlasten.