Sitzung: 24.10.2019 Gemeindevertretung Lambrechtshagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: VO/FV/70-0772/2019
Beschluss Nr.:
2-1/19
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen stellt den vom
Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Gemeinde
Lambrechtshagen zum 31. Dezember 2014
i. d. F. vom 17.06.2019 fest.
Der ausgewiesene
und festgestellte Jahresüberschuss in Höhe von 463.827,24 EUR wird gemäß
§ 44 Abs. 5 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 19. Mai 2016 auf neue Rechnung
vorgetragen.
Bilanzsumme per
31.12.2014 18.444.326,78
EUR
Eigenkapital per
31.12.2014 12.287.629,33
EUR
Jahresergebnis in
der Ergebnisrechnung 2014 (Nr.37) 463.827,24 EUR
Finanzmittelüberschuss/-
Fehlbetrag
in der Finanzrechnung 2014 (Nr. 42) 32.117,70 EUR
Der
Haushaltsausgleich gemäß § 16 Absatz 2 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 19. Mai 2016
ist gegeben.
Herr Baade
bemängelt, dass auf Seite 48 der Jahresabschlussunterlagen die Veränderung ggü.
dem Vorjahr mit -222.856,92 EUR ausgewiesen wird und auf Seite 64 im Anhang zum
Jahresabschluss ein Jahresergebnis ü/153.531,58 EUR angegeben wird.
Eine schlüssige
Erklärung zu den beiden unterschiedlichen Beträgen kann in der Sitzung nicht
geliefert werden. Der Bürgermeister versichert jedoch, dass dies bis zur
nächsten Sitzung geklärt wird und sollte der Jahresabschluss tatsächlich
fehlerhaft sein, wird selbstverständlich ein neuer Beschluss gefasst. Herr Eschment
als Mitglied des RPA erläutert, dass der Jahresabschluss geprüft wurde und es
sich wahrscheinlich um einen Übertragungsfehler handelt.
Abstimmung:
10 |
Ja-Stimmen |
1 |
Nein-Stimmen |
1 |
Enthaltungen |