TOP Ö 7: Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Lambrechtshagen zum 31. Dezember 2014

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss Nr.: 2-1/19

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Lambrechtshagen zum   31. Dezember 2014 i. d. F. vom 17.06.2019 fest.

Der ausgewiesene und festgestellte Jahresüberschuss in Höhe von 463.827,24 EUR wird gemäß
§ 44 Abs. 5 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 19. Mai 2016 auf neue Rechnung vorgetragen.

 

Bilanzsumme per 31.12.2014                                                                    18.444.326,78 EUR

 

Eigenkapital per 31.12.2014                                                                       12.287.629,33 EUR

 

Jahresergebnis in der Ergebnisrechnung 2014 (Nr.37)        463.827,24 EUR

Finanzmittelüberschuss/- Fehlbetrag


in der Finanzrechnung 2014 (Nr. 42)                                                              32.117,70 EUR

 

Der Haushaltsausgleich gemäß § 16 Absatz 2 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 19. Mai 2016 ist gegeben.

 

 


Herr Baade bemängelt, dass auf Seite 48 der Jahresabschlussunterlagen die Veränderung ggü. dem Vorjahr mit -222.856,92 EUR ausgewiesen wird und auf Seite 64 im Anhang zum Jahresabschluss ein Jahresergebnis ü/153.531,58 EUR angegeben wird.

 

Eine schlüssige Erklärung zu den beiden unterschiedlichen Beträgen kann in der Sitzung nicht geliefert werden. Der Bürgermeister versichert jedoch, dass dies bis zur nächsten Sitzung geklärt wird und sollte der Jahresabschluss tatsächlich fehlerhaft sein, wird selbstverständlich ein neuer Beschluss gefasst. Herr Eschment als Mitglied des RPA erläutert, dass der Jahresabschluss geprüft wurde und es sich wahrscheinlich um einen Übertragungsfehler handelt. 

 


Abstimmung:

10

Ja-Stimmen

1

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen