Sitzung: 04.09.2019 Gemeindevertretung Ziesendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: VO/LV/80-0560/2019
Beschluss Nr.
: 5-1/19
Die
Gemeindevertretung beschließt die in der Anlage 1 vorliegende Sechste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der
Gemeinde Ziesendorf.
Der Bürgermeister begründet
die Notwendigkeit der Hauptsatzungsänderung.
Am 29.06.2019 ist eine neue
Entschädigungsverordnung in Kraft getreten, die im Wesentlichen neue
Höchstsätze festlegt. Damit haben die Gemeindevertretungen die Möglichkeit, die
Entschädigungssätze in den Hauptsatzungen (§ 6) bis zu diesen Höchstsätzen neu
zu regeln.
Als Absatz 4 soll neu aufgenommen
werden, dass für mehrere Sitzungen an einem Tag nur ein Sitzungsgeld gezahlt
wird.
Des Weiteren ist in § 5
eine Formulierung aufgrund der Änderung des Vergaberechtes anzupassen.
Herr Alst weist auf den
redaktionellen Fehler zum Sitzungsdatum in der Satzung hin.
Der Bürgermeister schlägt
vor aufzunehmen, dass der Bürgermeister sowie seine Stellvertreter kein
Sitzungsgeld erhalten.
§
6 Abs. 3 wird somit wie folgt gefasst:
„Die
Mitglieder der Gemeindevertretung, die keine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung
nach den Absätzen 1 oder 2 erhalten, erhalten
einen monatlichen
Sockelbetrag
von 30 Euro. Die Mitglieder der Gemeindevertretung, die keine
funktionsbezogene
Aufwandsentschädigung nach den Absätzen 1 oder 2 erhalten, erhalten für
Sitzungen der Gemeindevertretung und ihrer Ausschüsse ein Sitzungsgeld von 40
Euro. Gleiches gilt für die sachkundigen Einwohner für die Teilnahme an
Sitzungen
der Ausschüsse, in die sie gewählt worden sind.
Ausschussvorsitzende
oder deren Stellvertreter erhalten für jede von ihnen geleitete
Ausschusssitzung 60 Euro.“
Die Gemeindevertretung
fasst folgenden Beschluss:
Abstimmung:
10 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |