TOP Ö 11: Beschluss der Sechsten Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Ziesendorf

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss Nr. : 5-1/19

Die Gemeindevertretung beschließt die in der Anlage 1 vorliegende Sechste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Ziesendorf.

 

 


Der Bürgermeister begründet die Notwendigkeit der Hauptsatzungsänderung.

Am 29.06.2019 ist eine neue Entschädigungsverordnung in Kraft getreten, die im Wesentlichen neue Höchstsätze festlegt. Damit haben die Gemeindevertretungen die Möglichkeit, die Entschädigungssätze in den Hauptsatzungen (§ 6) bis zu diesen Höchstsätzen neu zu regeln.

Als Absatz 4 soll neu aufgenommen werden, dass für mehrere Sitzungen an einem Tag nur ein Sitzungsgeld gezahlt wird.

Des Weiteren ist in § 5 eine Formulierung aufgrund der Änderung des Vergaberechtes anzupassen.

Herr Alst weist auf den redaktionellen Fehler zum Sitzungsdatum in der Satzung hin.

 

Der Bürgermeister schlägt vor aufzunehmen, dass der Bürgermeister sowie seine Stellvertreter kein Sitzungsgeld erhalten.

§ 6 Abs. 3 wird somit wie folgt gefasst:

„Die Mitglieder der Gemeindevertretung, die keine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung nach den Absätzen 1 oder 2 erhalten, erhalten einen monatlichen

Sockelbetrag von 30 Euro. Die Mitglieder der Gemeindevertretung, die keine

funktionsbezogene Aufwandsentschädigung nach den Absätzen 1 oder 2 erhalten, erhalten für Sitzungen der Gemeindevertretung und ihrer Ausschüsse ein Sitzungsgeld von 40 Euro. Gleiches gilt für die sachkundigen Einwohner für die Teilnahme an

Sitzungen der Ausschüsse, in die sie gewählt worden sind.

Ausschussvorsitzende oder deren Stellvertreter erhalten für jede von ihnen geleitete Ausschusssitzung 60 Euro.“

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss:

 


Abstimmung:

10

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen