TOP Ö 9: Beschluss der Fünften Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kritzmow

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss Nr. : 4-1/19

Die Gemeindevertretung beschließt die in der Anlage 1 vorliegende Fünfte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kritzmow. 

 

 


Der Bürgermeister begründet die 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung.

Der Hauptausschuss hat sich mit den Änderungen befasst und empfiehlt der

Gemeindevertretung die Beschlussfassung mit der vorliegenden Alternative zu § 7 (3) – Entschädigungen -:

Die Mitglieder der Gemeindevertretung, die keine funktionsbezogene Aufwands-

entschädigung nach den Absätzen 1 oder 2 erhalten, erhalten einen monatlichen Sockelbetrag von 50 Euro.

Die Mitglieder der Gemeindevertretung, die keine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung nach Absatz 1 erhalten, erhalten für Sitzungen der Gemeindevertretung und ihrer Ausschüsse ein Sitzungsgeld von 40 Euro. Gleiches gilt für die sachkundigen Einwohner für die Teilnahme an Sitzungen der Ausschüsse, in die sie gewählt worden sind. Ausschussvorsitzende oder deren Stellvertreter erhalten für jede von ihnen geleitete Ausschusssitzung 60 Euro.“

 

Folgender Beschluss wird gefasst::


Abstimmung:

15

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen