Sitzung: 27.08.2019 Gemeindevertretung Kritzmow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: VO/LV/60-1173/2019
Beschluss Nr.
: 4-1/19
Die
Gemeindevertretung beschließt die in der Anlage 1 vorliegende Fünfte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der
Gemeinde Kritzmow.
Der Bürgermeister begründet
die 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung.
Der Hauptausschuss hat sich
mit den Änderungen befasst und empfiehlt der
Gemeindevertretung die
Beschlussfassung mit der vorliegenden Alternative zu § 7 (3) – Entschädigungen
-:
„Die Mitglieder der Gemeindevertretung, die keine
funktionsbezogene Aufwands-
entschädigung
nach den Absätzen 1 oder 2 erhalten, erhalten einen monatlichen Sockelbetrag
von 50 Euro.
Die
Mitglieder der Gemeindevertretung, die keine funktionsbezogene
Aufwandsentschädigung nach Absatz 1 erhalten, erhalten für Sitzungen der
Gemeindevertretung und ihrer Ausschüsse ein Sitzungsgeld von 40 Euro. Gleiches
gilt für die sachkundigen Einwohner für die Teilnahme an Sitzungen der
Ausschüsse, in die sie gewählt worden sind. Ausschussvorsitzende oder deren
Stellvertreter erhalten für jede von ihnen geleitete Ausschusssitzung 60 Euro.“
Folgender Beschluss wird gefasst::
Abstimmung:
15 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |