TOP Ö 1: Begrüßung der Anwesenden durch den Amtsvorsteher, Feststellung der Beschlussfähigkeit (Ordnungsmäßigkeit Ladung)

 

Der Amtsvorsteher eröffnet die Sitzung, begrüßt alle Anwesenden und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung und die Anwesenheit fest.

Es sind alle 12 Ausschussmitglieder anwesend, Beschlussfähigkeit ist somit gegeben.