TOP Ö 1: Feststellung des ältesten Mitglieds und Sitzungseröffnung

 

 


Als das an Lebensjahren älteste Mitglied des Amtsausschusses eröffnet Herr Horst Harbrecht die konstituierende Sitzung, begrüßt die Gemeindevertreter und Gäste und stellt die Anwesenheit und Beschlussfähigkeit fest. Es sind alle 20 Amtsausschussmitglieder anwesend, Beschlussfähigkeit ist somit gegeben.

 

Herr Harbrecht beantragt die Absetzung der Tagesordnungspunkte 6 „Beschluss der Fünften Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Amtes Warnow-West“ und

8 „Antrag nach § 42 b KV M-V zur Möglichkeit im Rechnungsprüfungsausschuss mehr sachkundige Einwohner als Amtsausschussmitglieder zu wählen“ mit folgender Begründung:

Nach Versenden der Sitzungsunterlagen ist eine Änderung der Kommunalverfassung in Kraft getreten. Diese legalisiert die Regelung des Amtes Warnow-West in der Hauptsatzung. Die Hauptsatzung des Amtes darf nunmehr vorsehen, dass mehr sachkundige Einwohner als Amtsausschussmitglieder im Rechnungsprüfungsausschuss vertreten sind. Aus diesem Grund sind eine Hauptsatzungsänderung und ein Ausnahmeantrag nicht mehr erforderlich.

 

Es gibt keine Einwände, daher werden beide Tagesordnungspunkte abgesetzt.

 

Herr Kjeld Wiedenbeck und Herr Dittmar Brandt werden als Stimmenzähler benannt.