Sitzung: 04.07.2019 Gemeindevertretung Papendorf
Herr Zeplien
beantragt, als zusätzlichen Tagesordnungspunkt den „Beschluss über den
Einspruch nach § 35 Landeskommunalwahlgesetz M-V (LKWG M-V)“ aufzunehmen und
begründet den Antrag auf Änderung der Tagesordnung wie folgt:
Auf Grund des
Einspruchs gegen die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl vom 16.06.2019 ist die
Änderung sowie Ergänzung der Tagesordnung dringend erforderlich.
Nach § 36 Abs. 1
Landeskommunalwahlgesetz M-V entscheidet die Gemeindevertretung über die
Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahlen. Eine Frist zur Durchführung einer
Wahlprüfung ist in M-V nicht gesetzlich vorgeschrieben. Angesichts der
Bedeutung für die rechtmäßige Zusammensetzung einer gewählten Vertretung ist
das Wahlprüfungsverfahren möglichst schnell zu vollzuziehen, um eine
ordnungsgemäße Zusammensetzung der Gemeindevertretung mit funktionsfähigen Organen
herbeizuführen.
Er schlägt vor,
eine 10-minütige Pause einzulegen, um allen Gemeindevertretern die Möglichkeit
zu geben, sich mit dem Sachverhalt auseinanderzusetzen, dem stimmen die
Gemeindevertreter zu. Nach der um 19.13 Uhr eingelegten Pause wird um 19.24 Uhr
die Sitzung fortgesetzt.
Herr Zeplien
bestimmt Frau Angelika Reichelt und Herrn Frank Dolge als Stimmenzähler und
bittet sodann um Abstimmung zu seinem Antrag auf Änderung der Tagesordnung.
Herr Wiedow meldet
sich zur Geschäftsordnung und gibt an, dass er die zur Änderung der
Tagesordnung notwendige Dringlichkeit nicht erkennen kann, denn schließlich
wäre die Gemeindevertretung durch Ernennung der beiden stellvertretenden
Bürgermeister handlungsfähig. Er beantragt, über den Beschluss in der nächsten
Gemeindevertretersitzung zu entscheiden, da jetzt nicht ausreichend Zeit war,
sich mit dem Sachverhalt auseinanderzusetzen. Herr Zeplien bitte daraufhin um
Abstimmung, ober über den Beschluss heute entschieden werden soll:
9 |
Ja-Stimmen |
1 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |
Nachdem die
Gemeindevertreter auf Nachfrage angaben, ausreichend Zeit gehabt zu haben, um
sich mit dem Sachverhalt des neu aufzunehmenden Tagesordnungspunktes
auseinanderzusetzen wird darüber abgestimmt, ob der Tagesordnungspunkt „Beschluss
über den Einspruch nach § 35 Landeskommunalwahlgesetz M-V (LKWG M-V)“
zusätzlich auf die Tagesordnung gesetzt wird und den sich daraus ergebenden
Verschiebungen einiger anderer Tagesordnungspunkte zugestimmt wird.
Abstimmung:
10 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |