TOP Ö 2: Antrag zur Änderung der Tagesänderung

Herr Zeplien beantragt, als zusätzlichen Tagesordnungspunkt den „Beschluss über den Einspruch nach § 35 Landeskommunalwahlgesetz M-V (LKWG M-V)“ aufzunehmen und begründet den Antrag auf Änderung der Tagesordnung wie folgt:

 

Auf Grund des Einspruchs gegen die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl vom 16.06.2019 ist die Änderung sowie Ergänzung der Tagesordnung dringend erforderlich.

 

Nach § 36 Abs. 1 Landeskommunalwahlgesetz M-V entscheidet die Gemeindevertretung über die Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahlen. Eine Frist zur Durchführung einer Wahlprüfung ist in M-V nicht gesetzlich vorgeschrieben. Angesichts der Bedeutung für die rechtmäßige Zusammensetzung einer gewählten Vertretung ist das Wahlprüfungsverfahren möglichst schnell zu vollzuziehen, um eine ordnungsgemäße Zusammensetzung der Gemeindevertretung mit funktionsfähigen Organen herbeizuführen.

 

Er schlägt vor, eine 10-minütige Pause einzulegen, um allen Gemeindevertretern die Möglichkeit zu geben, sich mit dem Sachverhalt auseinanderzusetzen, dem stimmen die Gemeindevertreter zu. Nach der um 19.13 Uhr eingelegten Pause wird um 19.24 Uhr die Sitzung fortgesetzt.

 

Herr Zeplien bestimmt Frau Angelika Reichelt und Herrn Frank Dolge als Stimmenzähler und bittet sodann um Abstimmung zu seinem Antrag auf Änderung der Tagesordnung.

 

Herr Wiedow meldet sich zur Geschäftsordnung und gibt an, dass er die zur Änderung der Tagesordnung notwendige Dringlichkeit nicht erkennen kann, denn schließlich wäre die Gemeindevertretung durch Ernennung der beiden stellvertretenden Bürgermeister handlungsfähig. Er beantragt, über den Beschluss in der nächsten Gemeindevertretersitzung zu entscheiden, da jetzt nicht ausreichend Zeit war, sich mit dem Sachverhalt auseinanderzusetzen. Herr Zeplien bitte daraufhin um Abstimmung, ober über den Beschluss heute entschieden werden soll:

 

9

Ja-Stimmen

1

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

 

Nachdem die Gemeindevertreter auf Nachfrage angaben, ausreichend Zeit gehabt zu haben, um sich mit dem Sachverhalt des neu aufzunehmenden Tagesordnungspunktes auseinanderzusetzen wird darüber abgestimmt, ob der Tagesordnungspunkt „Beschluss über den Einspruch nach § 35 Landeskommunalwahlgesetz M-V (LKWG M-V)“ zusätzlich auf die Tagesordnung gesetzt wird und den sich daraus ergebenden Verschiebungen einiger anderer Tagesordnungspunkte zugestimmt wird.

 

Abstimmung:

10

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen