Sitzung: 04.07.2019 Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen
Der Bürgermeister verpflichtet alle Gemeindevertreter per Handschlag auf der Grundlage der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, ihr Mandat im Rahmen des Gesetzes nach freier, nur dem Gemeinwohl verpflichtenden Überzeugung auszuüben.
Er verpflichtet sie zur Teilnahme an den Sitzungen der
Gemeindevertretung, wenn Sie nicht aus wichtigem Grund verhindert sind sowie
zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen
Angelegenheiten jedoch nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung
nach keiner Geheimhaltung bedürfen.