TOP Ö 1: Feststellung des ältesten Mitglieds der Gemeindevertretung und Sitzungseröffnung

Die Sitzungseröffnung erfolgt durch den an Lebensjahren ältesten Gemeindevertreter Herrn Horst Harbrecht.

Herr Harbrecht stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. Es sind alle 15 Gemeindevertreter zur konstituierenden Gemeindevertretersitzung anwesend. Damit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.