TOP Ö 6: Bebauungsplan Nr. 30 "Wohngebiet Alt Sievershagen-Mitte", Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Beschluss Nr.: 154-24/19

 

1.       Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen hat die während der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 30 sowie die während der Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft: (s. Anlage 1)

 

2.       Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, den Nachbargemeinden sowie der Öffentlichkeit, die Stellungnahmen abgegeben haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

 

3.       Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan Nr. 30 „Alt Sievershagen - Mitte“ einschließlich der örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 BauGB als Satzung. (s. Anlage 2)

 

4.    Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 30 wird gebilligt.

 

5.    Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.

 

6.    Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 30 gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 


Der Bürgermeister erklärt sich gemäß § 24 Abs. 1 KV M-V für befangen und überträgt die Sitzungsleitung an den 1. Stellvertreter, Herrn Matthies.

Herr Kutschke wirkt weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung mit.

 

 

Herr Matthies begrüßt nochmals Herrn Zielke vom zuständigen Planungsbüro. Er informiert, dass im vorangegangenen Bauausschuss über den hier zu fassenden Abwägungs- und Satzungsbeschluss beraten wurde und der Bauausschuss einstimmig empfiehlt, den in Rede stehenden Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 30 „Wohngebiet Alt Sievershagen-Mitte“ zu beschließen. Die Gemeindevertreter haben nun die Möglichkeit, Fragen direkt an den Planer zu richten. Hiervon wird kein Gebrauch gemacht.

 

Es gibt noch Fragen in Bezug auf die Erschließung, welche durch Herrn Eschment hinreichend beantwortet werden. Im Anschluss wird folgender Beschluss mit Stimmenmehrheit gefasst:   

 

 

 

 

 


Abstimmung:

8

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen